Leistungen und Informationen zum Thema Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- (Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittAnsprechpartner verfügbar
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuernAnsprechpartner verfügbar
- Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
- Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führt zur Änderung der SteuerklasseOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Eheschließung führt zur Änderung der SteuerklasseOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Einkommensteuer zahlenOnline-Dienst verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung beantragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischaltenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Hauptarbeitgeber zuordnenAnsprechpartner verfügbar
- Kapitalertragsteuer: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
- Kirchensteuer zahlen
- Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werdenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds meldenAnsprechpartner verfügbar
- Sperrvermerk zur Religionszugehörigkeit einlegenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen GemeinschaftOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Auslandssachverhalte
- Einkommensteuervordrucke
- Faktorverfahren bei der Lohnsteuer
- Forstwirtschaft - Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) und Berechnungshilfen zur Anlage 34b
- Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Rentenbesteuerung
- Servicehotline für allgemeine Steuerfragen
- Steuerliche Behandlung von Tagespflegepersonen
- Steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte - § 32c Einkommensteuergesetz (EStG)