Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Wichtige Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Gründung eines Einzelunternehmens, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Beteiligung an einer Personengesellschaft, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Gründung einer Körperschaft bzw. Genossenschaft nach inländischem Recht, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft über www.elster.de elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln.

In den hessischen Finanzämtern werden alle auf Papier eingehenden Steuererklärungen sowie die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung gescannt. Wir bitten Sie deshalb,

  • bei handschriftlichen Eintragungen die Feldeinteilungen der Formulare einzuhalten und in Druckbuchstaben zu schreiben.
  • auf die Nutzung von (Firmen-) Stempeln - z.B. zur Eintragung von Adressen - zu verzichten.
  • leere Felder nicht durchzustreichen, auszunullen oder mit sonstigen Vermerken auszufüllen.

Auf dieser Seite finden Sie zudem auch das Formular SEPA-Lastschriftmandat in deutscher und englischer Sprache zum Download.