Forstwirtschaft
Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen)
Eine Steuerbegünstigung von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) nach § 34b EStG ist u.a. nur dann möglich, wenn Schäden unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Weitere Erläuterungen hierzu können Sie den nachfolgenden Vordrucken entnehmen:
Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG (Vordruck Nr. 325d ESt 34b-Mitteilung)
( PDF / 150.03 KB )
/sites/default/files/media_documents/0353_325d_34b_Mitteilung_Hessen_2022.pdf
Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG (Vordruck Nr. 325e ESt 34b-Nachweis)
( PDF / 167.43 KB )
/sites/default/files/media_documents/0353_325e_34b_Nachweis_Hessen_2022.pdf
Ausfüllbare Excel-Version der Mitteilung und des Nachweises über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG
( XLSX / 228.85 KB )
/sites/default/files/media_documents/0353_Kal_Mldg_Vordrucke_20121x_2022.xlsx