Forstwirtschaft - Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) und Berechnungshilfen zur Anlage 34b

Forstwirtschaft

Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen)

Eine Steuerbegünstigung von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) nach § 34b EStG ist u.a. nur dann möglich, wenn Schäden unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Weitere Erläuterungen hierzu können Sie den nachfolgenden Vordrucken entnehmen:

Forstwirtschaft - Berechnungshilfen

Berechnungshilfen zur Anlage 34b

Die Steuerbegünstigung von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) nach § 34b EStG wird seit 2019 auf der „Anlage 34b“ zur Einkommensteuererklärung beantragt. Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG stehen folgende Berechnungshilfen zur Verfügung: