Forstwirtschaft
Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen)
Eine Steuerbegünstigung von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) nach § 34b EStG ist u.a. nur dann möglich, wenn Schäden unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Weitere Erläuterungen hierzu können Sie den nachfolgenden Vordrucken entnehmen: