Auslandssachverhalte

Die Vordrucke liegen in einer ausfüllbaren Version vor. Diese wird zentral vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt.
Sofern Sie weiterhin Papiervordrucke zur Erstellung der Steuererklärung verwenden wollen, stehen Ihnen diese in den Finanzämtern und den Gemeindeverwaltungen zur Abholung bereit.
Das Formularmanagementsystem des Bundesfinanzministeriums erreichen Sie über die folgende Internetadresse: formulare-bfinv.de Dort finden Sie die Vordrucke.

Vordrucke zur Anwendung des § 18 Abs. 1 - 3 AStG (Außensteuergesetz)

lfd. Nr.Vordruck
1Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 - 3 AStG (ASt 1 B)
2Anlage ASt-FB - Angaben über die Beteiligten
3Anlage ASt 1 B-1 - für Gesellschaften mit gemischten Einkünften und Einkünften mit Kapitalanlagecharakter
4Anlage ASt 1 B-3 - für Gesellschaften mit erweitert beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern
5Anlage ASt 1, 2, 3 B - zur Ermittlung des verbleibenden Hinzurechnungsbetrags für Zwecke des § 3 Nr. 41 EStG
6Anlage ASt 2, 3 B-1 - für unbeschränkt Steuerpflichtige
7Anlage ASt 2, 3 B-2 - für Personen im Sinne des § 2 AStG
8Anlage ASt 2, 3 B-St - zur Feststellung der nach § 12 Abs. 3 AStG i.V.m. § 34c Abs. 1 und 2 EStG zu berücksichtigenden Steuern

Familienstiftungen - §§ 15, 18 Abs. 4 AStG (Außensteuergesetz)

lfd. Nr.Vordruck
1ASt 1 C (16) FamStfg – Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
2Anlage ASt 1 C-1 (16) – Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
3Anlage ASt-FB-FamStfg (16) – Angaben über die Feststellungsbeteiligten
4Anlage ASt Stifter Bez., Anf. (16) – Anlage ASt Stifter, Bezugs- und Anfallsberechtigte
5Anlage ASt 1, 2, 3 C FamStfg (16) – Angaben über die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten