Die Vordrucke liegen in einer ausfüllbaren Version vor. Diese wird zentral vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt.
Sofern Sie weiterhin Papiervordrucke zur Erstellung der Steuererklärung verwenden wollen, stehen Ihnen diese in den Finanzämtern und den Gemeindeverwaltungen zur Abholung bereit.
Das Formularmanagementsystem des Bundesfinanzministeriums erreichen Sie über die folgende Internetadresse: https://www.formulare-bfinv.de/ Dort finden Sie die Vordrucke.
Vordrucke zur Anwendung des § 18 Abs. 1 - 3 AStG (Außensteuergesetz)
lfd. Nr. |
Vordruck |
1 |
Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 - 3 AStG (ASt 1 B) |
2 |
Anlage ASt-FB - Angaben über die Beteiligten |
3 |
Anlage ASt 1 B-1 - für Gesellschaften mit gemischten Einkünften und Einkünften mit Kapitalanlagecharakter |
4 |
Anlage ASt 1 B-3 - für Gesellschaften mit erweitert beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern |
5 |
Anlage ASt 1, 2, 3 B - zur Ermittlung des verbleibenden Hinzurechnungsbetrags für Zwecke des § 3 Nr. 41 EStG |
6 |
Anlage ASt 2, 3 B-1 - für unbeschränkt Steuerpflichtige |
7 |
Anlage ASt 2, 3 B-2 - für Personen im Sinne des § 2 AStG |
8 |
Anlage ASt 2, 3 B-St - zur Feststellung der nach § 12 Abs. 3 AStG i.V.m. § 34c Abs. 1 und 2 EStG zu berücksichtigenden Steuern |
Familienstiftungen - §§ 15, 18 Abs. 4 AStG (Außensteuergesetz)
lfd. Nr. |
Vordruck |
1 |
ASt 1 C (16) FamStfg – Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG |
2 |
Anlage ASt 1 C-1 (16) – Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG |
3 |
Anlage ASt-FB-FamStfg (16) – Angaben über die Feststellungsbeteiligten |
4 |
Anlage ASt Stifter Bez., Anf. (16) – Anlage ASt Stifter, Bezugs- und Anfallsberechtigte |
5 |
Anlage ASt 1, 2, 3 C FamStfg (16) – Angaben über die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten |