Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter verwaltungsportal.hessen.de veröffentlichten Website des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2021 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch das Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, Gießen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Beschreibung
    Alternativtexte für Grafiken, Objekte und Bedienelemente nicht immer ausreichend (Die Alternativtexte einiger Bilder beschreiben nicht, was auf dem Bild zu sehen ist). 
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Beschreibung
    HTML-Strukturelemente für Überschriften nicht überall vorhanden (Einige Absätze erscheinen optisch als Überschrift, sind im HTML-Code aber nicht als solche ausgezeichnet).
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3:

  • Beschreibung
    Sinnvolle Dokumenttitel nicht überall eingesetzt (Der Dokumenttitel der Startseite beinhaltet keinen Hinweis darauf, dass es sich um die Startseite handelt)
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Beschreibung
    Beschriftungen von Formularelementen nicht überall korrekt vorhanden (Das Symbol "*" für Pflichtfelder im Formular wird nicht zu Beginn des Formulars erklärt)
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Beschreibung
    Diverse auf dieser Website angebotene PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich: keiner.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

a. Beschreibung
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2021 erstellt und zuletzt am 12.12.2023 aktualisiert.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Beseitigung der oben genannten Barrieren. 

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert: keine Inhalte.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback nutzen Sie bitte unser Formular Barriere melden.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de