Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter verwaltungsportal.hessen.de veröffentlichten Website des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2021 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch das Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, Gießen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Bilder-Slider auf der Startseite: Prüfschritt 9.1.1.1 a Alternativtexte für Bedienelemente. Die Bedienelemente haben keinen Alternativtext.
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.1.3.1 a HTML-Strukturelemente für Überschriften sind nicht überall vorhanden.
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3:

  • Startseite: Prüfschritt 9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel. Der Dokumenttitel der Startseite beinhaltet keinen Hinweis darauf, dass es sich um die Startseite handelt).
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Formulare: Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularfeldern vorhanden. Beschriftungen von Formularelementen sind nicht überall korrekt vorhanden (Das Symbol "*" für Pflichtfelder im Formular wird nicht zu Beginn des Formulars erklärt).
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content Management System enthält ID-Fehler und die HTML-Inhaltsblöcke enthalten doppelte Auszeichnungen, die sich entwicklerseitig nicht beheben lassen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. 

Barriere 6:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar. Content Management System-seitig sind Name, Rolle und Wert von Attributen nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert und es lässt sich auch entwicklerseitig nicht beheben.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. 

Barriere 7:

  • Dateien und Videos: Prüfschritt 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen und Prüfschritt 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation. Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Es wird nur ein gebärdensprachliches Video für den Inhalt und die Zielgruppe des Verwaltungsportals vorhanden.
  • Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2021 erstellt und zuletzt im Juni 2024 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback zur Seite sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne über die Kontaktadresse verwaltungsportal@digitales.hessen.dean.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de