Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Um das Nutzerkonto Bund verwenden zu können, müssen Sie sich zunächst ein Konto einrichten.
Dies funktioniert entweder:
mit der Online-Ausweisfunktion (via Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger) oder
mit einem eIDAS-konformen eID-Mittel Ihres EU-Heimatlandes (für Italien zum Beispiel Carta di Identità elettronica) oder
Hinweise für Nutzende des Nutzerkontos Hessen (oft "Servicekonto" genannt):
Das Nutzerkonto Hessen wird zukünftig seine Gültigkeit verlieren und durch das Nutzerkonto Bund ersetzt werden.
Das Nutzerkonto Hessen („Servicekonto“) ist bis ca. Frühjahr 2023 noch nutzbar.
Registrieren Sie sich daher zeitnah für ein Nutzerkonto Bund.
Ihr Nutzerkonto Hessen wird nicht automatisch in ein Nutzerkonto Bund umgewandelt.
Sobald Sie sich für ein Nutzerkonto Bund registriert haben, können Sie das Nutzerkonto Hessen nicht mehr verwenden. Das Nutzerkonto Hessen enthält dann nur noch Referenzdaten zum Nutzer und wird gelöscht.
Das Nutzerkonto Bund (NKB) wird auch unter Beteiligung Hessens stetig weiterentwickelt und kommt bereits bei verschiedensten Verwaltungsleistungen zum Einsatz.
Hinweise für Nutzende des Service-Portals des Landes Hessen:
Oft entsteht bei Nutzenden Verwirrung in Bezug auf die Begrifflichkeiten. Daher eine kurze Information:
Das Service-Portal ist vollständig unabhängig vom Nutzerkonto Hessen oder vom Nutzerkonto Bund und hat mit diesen auch nichts zu tun.
Das Service-Portal ermöglicht es Mitarbeitenden des Landes Hessen, Daten einzugeben und so zum Beispiel Reisekostenabrechnungen vorzunehmen.
Einige Mitarbeitende können das Service-Portal über das NzüK-Portal erreichen.
Aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes müssen sich diese Mitarbeitenden zunächst am NzüK-Portal pre-authentifizieren, um sich am Service-Portal des Landes Hessen anmelden zu können.