BundID (Nutzerkonto Bund)
Mit der BundID (früher: Nutzerkonto Bund) können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Um die BundID verwenden zu können, müssen Sie sich zunächst ein Konto einrichten.
Dies funktioniert folgendermaßen
- mit der Online-Ausweisfunktion (via Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger) oder
- mit einem eIDAS-konformen eID-Mittel Ihres EU-Heimatlandes (für Italien zum Beispiel Carta di Identità elettronica) oder
- mit einem ELSTER-Zertifikat
- mit einem Benutzernamen und einem Passwort
Hier gelangen Sie zur Registrierung für ein neues BundID-Konto.
Wenn Sie bereits ein Konto haben und sich anmelden möchten, nutzen Sie die BundID-Anmeldung.
Weitere Informationen finden Sie auf der BundID-Website.
Hinweise für Nutzende des Nutzerkontos Hessen (oft "Servicekonto" genannt):
- Das Nutzerkonto Hessen läuft aus und wird derzeit in hessischen Online-Anträgen nach und nach durch die BundID(früher: Nutzerkonto Bund) ersetzt.
- Das Nutzerkonto Hessen („Servicekonto“) ist noch bis 30.06.2023 erreichbar.
- Die BundID kommt bereits jetzt bei vielen hessischen Online-Anträgen zum Einsatz. Registrieren Sie sich daher zeitnah für ein BundID-Konto, am besten mit Online-Ausweis. Eine Registrierung mit Online-Ausweis erfüllt das höchste Vertrauensniveau, das für viele Online-Anträge erforderlich ist.
- Ihr Nutzerkonto Hessen wird nicht automatisch in ein BundID-Konto umgewandelt, sondern am 30.06.2023 ersatzlos gelöscht.
- Die BundID wird auch unter Beteiligung Hessens stetig weiterentwickelt.
Hinweise für Nutzende des Service-Portals des Landes Hessen:
- Oft entsteht bei Nutzenden Verwirrung in Bezug auf die Begrifflichkeiten. Daher eine kurze Information:
- Das Service-Portal des Landes Hessen erreichen Sie hier: https://portal.serviceportal.hessen.de/irj/portal
- Das Service-Portal ist vollständig unabhängig vom Nutzerkonto Hessen oder von der BundID (früher: Nutzerkonto Bund) und hat mit diesen auch nichts zu tun.
- Das Service-Portal ermöglicht es Mitarbeitenden des Landes Hessen, Daten einzugeben und so zum Beispiel Reisekostenabrechnungen vorzunehmen.
- Einige Mitarbeitende können das Service-Portal über das NzüK-Portal erreichen.
- Aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes müssen sich diese Mitarbeitenden zunächst am NzüK-Portal pre-authentifizieren, um sich am Service-Portal des Landes Hessen anmelden zu können.
- Das NzüK-Portal erreichen Sie hier: https://nzk.hessen.de/
- NzüK steht für Netzwerkzonenübergreifende Kommunikation. Weitere Informationen finden Sie hier: https://nzk.hessen.de/public/faq.html