BundID (Nutzerkonto Bund)
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Mit der BundID (früher: Nutzerkonto Bund) können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Um die BundID verwenden zu können, müssen Sie sich zunächst ein Konto einrichten.
Dies funktioniert folgendermaßen
- mit der Online-Ausweisfunktion (via Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger) oder
- mit einem eIDAS-konformen eID-Mittel Ihres EU-Heimatlandes (für Italien zum Beispiel Carta di Identità elettronica) oder
- mit einem ELSTER-Zertifikat
- mit einem Benutzernamen und einem Passwort
Hier gelangen Sie zur Registrierung für ein neues BundID-Konto.
Wenn Sie bereits ein Konto haben und sich anmelden möchten, nutzen Sie die BundID-Anmeldung.
Weitere Informationen finden Sie auf der BundID-Website.
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BundID Website
https://id.bund.de/de
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BundID Anmeldung
https://id.bund.de/de/web/login/1/eID
Hinweise für Nutzende des Nutzerkontos Hessen (oft "Servicekonto" genannt):
- Das Nutzerkonto Hessen ist ausgelaufen und wurde in hessischen Online-Anträgen durch die BundID (früher: Nutzerkonto Bund) ersetzt.
- Das Nutzerkonto Hessen („Servicekonto“) ist nicht mehr erreichbar.
- Registrieren Sie sich daher zeitnah ein BundID-Konto, am besten mit Online-Ausweis. Eine Registrierung mit Online-Ausweis erfüllt das höchste Vertrauensniveau, das für viele Online-Anträge erforderlich ist.
- Ihr Nutzerkonto Hessen wurde nicht automatisch in ein BundID-Konto umgewandelt, sondern am 30.06.2023 ersatzlos gelöscht.
- Die BundID wird auch unter Beteiligung Hessens stetig weiterentwickelt.