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  • Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Behörde gesandt.
  • Um das Nutzerkonto Bund verwenden zu können, müssen Sie sich zunächst ein Konto einrichten.
  • Dies funktioniert entweder:
    • mit der Online-Ausweisfunktion (via Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger) oder
    • mit einem eIDAS-konformen eID-Mittel Ihres EU-Heimatlandes (für Italien zum Beispiel Carta di Identità elettronica) oder
    • mit einem ELSTER-Zertifikat oder
    • mit einem Benutzernamen und einem Passwort.
  • Hier gelangen Sie zur Registrierung für ein neues Nutzerkonto.
  • Wenn Sie bereits ein Konto haben und sich anmelden möchten, nutzen Sie die Nutzerkonto-Bund-Anmeldung.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Nutzerkonto-Bund-Website.

Hinweise für Nutzende des Nutzerkontos Hessen (oft "Servicekonto" genannt):

  • Das Nutzerkonto Hessen wird zukünftig seine Gültigkeit verlieren und durch das Nutzerkonto Bund ersetzt werden.
  • Das Nutzerkonto Hessen („Servicekonto“) ist bis ca. Frühjahr 2023 noch nutzbar.
  • Registrieren Sie sich daher zeitnah für ein Nutzerkonto Bund.
  • Ihr Nutzerkonto Hessen wird nicht automatisch in ein Nutzerkonto Bund umgewandelt.
  • Sobald Sie sich für ein Nutzerkonto Bund registriert haben, können Sie das Nutzerkonto Hessen nicht mehr verwenden. Das Nutzerkonto Hessen enthält dann nur noch Referenzdaten zum Nutzer und wird gelöscht.
  • Das Nutzerkonto Bund (NKB) wird auch unter Beteiligung Hessens stetig weiterentwickelt und kommt bereits bei verschiedensten Verwaltungsleistungen zum Einsatz.

Hinweise für Nutzende des Service-Portals des Landes Hessen:

  • Oft entsteht bei Nutzenden Verwirrung in Bezug auf die Begrifflichkeiten. Daher eine kurze Information:
  • Das Service-Portal des Landes Hessen erreichen Sie hier: https://portal.serviceportal.hessen.de/irj/portal
  • Das Service-Portal ist vollständig unabhängig vom Nutzerkonto Hessen oder vom Nutzerkonto Bund und hat mit diesen auch nichts zu tun.
  • Das Service-Portal ermöglicht es Mitarbeitenden des Landes Hessen, Daten einzugeben und so zum Beispiel Reisekostenabrechnungen vorzunehmen.
  • Einige Mitarbeitende können das Service-Portal über das NzüK-Portal erreichen.
  • Aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes müssen sich diese Mitarbeitenden zunächst am NzüK-Portal pre-authentifizieren, um sich am Service-Portal des Landes Hessen anmelden zu können.
  • Das NzüK-Portal erreichen Sie hier: https://nzk.hessen.de/
  • NzüK steht für Netzwerkzonenübergreifende Kommunikation. Weitere Informationen finden Sie hier: https://nzk.hessen.de/public/faq.html