Leistungen und Informationen zum Thema Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- AuslandssachverhalteEinkommensteuervordruckeFaktorverfahren bei der LohnsteuerForstwirtschaft - Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) und Berechnungshilfen zur Anlage 34bFragebögen zur steuerlichen ErfassungLohnsteuerermäßigungsverfahrenNichtveranlagungs-BescheinigungRentenbesteuerungServicehotline für allgemeine SteuerfragenSteuerliche Behandlung von TagespflegepersonenSteuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Beschäftigte im öffentlichen DienstTarifermäßigung für Land- und Forstwirte - § 32c Einkommensteuergesetz (EStG)