Leistungen und Informationen zum Thema Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Auslandssachverhalte
- Einkommensteuervordrucke
- Faktorverfahren bei der Lohnsteuer
- Forstwirtschaft - Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) und Berechnungshilfen zur Anlage 34b
- Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Rentenbesteuerung
- Servicehotline für allgemeine Steuerfragen
- Steuerliche Behandlung von Tagespflegepersonen
- Steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte - § 32c Einkommensteuergesetz (EStG)