Leistungen und Informationen zum Thema: Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- (Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Adress- und Personendaten ändern lassenOnline-Dienst verfügbar
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittOnline-Dienst verfügbar
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittOnline-Dienst verfügbar
- Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuernOnline-Dienst verfügbar
- Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug AusstellungOnline-Dienst verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug AusstellungOnline-Dienst verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug AusstellungOnline-Dienst verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug AusstellungOnline-Dienst verfügbar
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragenOnline-Dienst verfügbar
- Eheschließung führt zur Änderung der SteuerklasseOnline-Dienst verfügbar
- Einkommensteuer FestsetzungOnline-Dienst verfügbar
- Einkommensteuererklärung für erweitert beschränkt steuerpflichtige Personen nach § 2 AStG Entgegennahme
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ÄnderungOnline-Dienst verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersOnline-Dienst verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehenOnline-Dienst verfügbar
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale SperrungOnline-Dienst verfügbar
- Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für ausländische Spezial-Investmentfonds einreichenOnline-Dienst verfügbar
- Hauptarbeitgeber zuordnenOnline-Dienst verfügbar
- Kapitalertragsteuer Befreiung
- Kirchensteuer FestsetzungOnline-Dienst verfügbar
- Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds meldenAnsprechpartner verfügbar
- Sperrvermerk zur Religionszugehörigkeit einlegenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Steueridentifikationsnummer erhaltenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. LebenspartnerOnline-Dienst verfügbar
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen GemeinschaftOnline-Dienst verfügbar
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragenOnline-Dienst verfügbar
- Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragenOnline-Dienst verfügbar
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragenOnline-Dienst verfügbar
- Auslandssachverhalte
- Einkommensteuervordrucke
- Faktorverfahren bei der Lohnsteuer
- Forstwirtschaft - Steuerbegünstigung nach § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) und Berechnungshilfen zur Anlage 34b
- Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Rentenbesteuerung
- Servicehotline für allgemeine Steuerfragen
- Steuererklärung - Steuerliche Behandlung von Tagespflegepersonen
- Steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte - § 32c Einkommensteuergesetz (EStG)