Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.
Beschreibung
Der Reisepass kann in einem der BürgerServiceCenter in Bremen beantragt werden.
Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und der andere Sorgeberechtigte seine Einverständniserklärung und sein Ausweisdokument (im Original oder als Kopie) vorlegen lässt. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".
Eine Änderung der Personendaten des Kindes (z.B. eine Namensänderung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Weitere allgemeine Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.9876.de
Online-Dienst
Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
BürgerServiceCenter-Stresemannstraße
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscstre@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
- Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
- Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Melde- und Passangelegenheiten:
- Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung Und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
BürgerServiceCenter-Mitte
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Mitte wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Mitte geöffnet?
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
Im BürgerServiceCenter-Mitte sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise: Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen: Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste: Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen: Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine: Tel.: 361- 88 665
- Fahrzeugzulassungen: Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine: Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter-Mitte bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Meldeangelegenheiten
- Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
- Pässe und Ausweise - Führungszeugnisse
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Auskünfte - Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereiangelegenheiten
- Stockangelscheine
- Bundesfischereischeine - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Zulassungsangelegenheiten
- Umschreibung nach Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk,
- Stilllegung eines Kfz/Anhängers
- Anschriften- und Namensänderung im Fahrzeugschein
- Ausfertigung von Ersatzfahrzeugscheinen
- Reservierung von Kennzeichen (Wunschkennzeichen)
- Halterauskünfte - Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarung bitte unter Tel. 115)
- Ersatzführerschein,
- Internationaler Führerschein
Hinweis: Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung Und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit; Di 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit; Do 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Sa 09:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
BürgerServiceCenter-Nord
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscnord@buergeramt.bremen.de
Abholung von Dokumenten
Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:
Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr
Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:
Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- KFZ-Abmeldungen
- Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden. Als Parkplätze benutzen Sie bitte:
- das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
- den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)
Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88 665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Meldeangelegenheiten
- Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
- Pässe und Ausweise
- Führungszeugnisse
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Auskünfte - Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Stockangelscheine
- Bundesfischereischeine - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Zulassungsangelegenheiten
- Anschriften-, Namensänderung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
- Ausfuhrkennzeichen
- Auskunft über Fahrzeughalter
- Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
- Ersatz-Papiere bei Verlust
- Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
- Fabrikneue Fahrzeuge
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Feinstaubplaketten
- Kurzzeitkennzeichen
- Technische Änderung
- Tempo-100-Plakette für Anhänger
- Stilllegung
- Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
- Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Wunschkennzeichen - Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
Abholung jeweils nach Vereinbarung - Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
- Ersatzführerschein,
- Internationaler Führerschein
Hinweis: Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung Und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
Formulare
Voraussetzungen
Das minderjährige Kind:
- besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- muss bei der Antragstellung anwesend sein
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.
Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargeleget wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.
Verfahrensablauf
- Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (d.h. mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".
- Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht. Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien genügen). Nur bei der Antragstellung können Erziehungsberechtigte auch ihre Zustimmung zur Abholung durch das minderjährige Kind erklären.
Bearbeitungsdauer
Kosten
für Personen bis 24 Jahre: Gebühr 37.5 EUR
zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren: Gebühr 32.0 EUR
zusätzlich für den 48-Seiten-Pass: Gebühr 22.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.10.2024