Zulassungsbescheinigung I ändern - technische Änderung
Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.
Beschreibung
Wird die Vorschriftsmäßigkeit durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder ein Teilegutachten nachgewiesen, ist eine Abnahmebestätigung erforderlich, die gegebenenfalls Grundlage für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsbehörde ist. Bei Fahrzeugteilen entfällt dies dann, wenn die ABE keine Abnahmepflicht vorschreibt.
Tipp:
Vor Ein- oder Umbau sollte ein amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation befragt werden, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und damit ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Hinweis:
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde gemeldet werden und vorher je nach Art der Änderung und des Nachweises von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachtet werden. Darunter fallen etwa:
- Änderungen der Fahrzeugklasse oder der Fahrzeug- und Aufbauart
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Verwendung anderer Rad-/Reifenkominationen
Online-Dienst
Bankbriefauskunft
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
BürgerServiceCenter-Stresemannstraße
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscstre@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
- Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
- Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Melde- und Passangelegenheiten:
- Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 07:00 bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
BürgerServiceCenter-Nord
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscnord@buergeramt.bremen.de
Abholung von Dokumenten
Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:
Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr
Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:
Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- KFZ-Abmeldungen
- Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden. Als Parkplätze benutzen Sie bitte:
- das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
- den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)
Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88 665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Meldeangelegenheiten
- Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
- Pässe und Ausweise
- Führungszeugnisse
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Auskünfte - Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Stockangelscheine
- Bundesfischereischeine - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Zulassungsangelegenheiten
- Anschriften-, Namensänderung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
- Ausfuhrkennzeichen
- Auskunft über Fahrzeughalter
- Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
- Ersatz-Papiere bei Verlust
- Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
- Fabrikneue Fahrzeuge
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Feinstaubplaketten
- Kurzzeitkennzeichen
- Technische Änderung
- Tempo-100-Plakette für Anhänger
- Stilllegung
- Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
- Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Wunschkennzeichen - Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
Abholung jeweils nach Vereinbarung - Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
- Ersatzführerschein,
- Internationaler Führerschein
Hinweis: Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
- Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- Sachverständigengutachten beziehungsweise Herstellerbescheinigung
- ggf. Kennzeichenschilder
Bei einigen technischen Änderungen, die das Gesamtgewicht betreffen, können sich auch die Hauptuntersuchungsfristen der betroffenen Fahrzeuge ändern und daher muss die HU-Plakette entsprechend neu geklebt werden.
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Zulassungsbehörde gibt KFZ-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Achtung:
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach erfolgter Änderung wird das Dokument an die finanzierende Stelle zurückgesandt.
Fristen
Kosten
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
abhängig vom Gutachten bzw. der Eintragung können weitere Gebühren hinzukommen: Gebühr 12.0 EUR
Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.: Gebühr 3.8 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis:
Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte vorher geklärt werden, ob die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt ist, vor allem wenn es sich um die vorstehend beschriebenen Änderungen am Fahrzeug handelt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen