Kraftfahrzeug anmelden

    Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. 

    Beschreibung

    Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Ein amtliches Kennzeichen wird zugeteilt, die Zulassungsbescheinigung ausgefertigt sowie die Kennzeichenschilder abgestempelt.

    Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online  möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

    Online-Dienst

    Online-Wunschkennzeichenreservierung

    ID: S100003_S1000030000002663

    Beschreibung

    Die Online-Reservierung von Kennzeichen ist wegen technischer Änderungen bis auf Weiteres nicht möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    BürgerServiceCenter-Stresemannstraße

    Beschreibung

    Hinweise

    Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
    bscstre@buergeramt.bremen.de

    Express-Schalter im BürgerServiceCenter

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
    • Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen

    Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

    Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?

    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser

    • Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
    • Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
    mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de

    Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

    • Pässe und Ausweise  Tel.: 361- 88 660
    • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen  Tel.: 361- 88 662
    • Einladungen ausländischer Gäste  Tel.: 361- 88 663
    • Beglaubigungen  Tel.: 361- 88 664
    • Fischereischeine  Tel.: 361-88665
    • Fahrzeugzulassungen  Tel.: 361- 88 668
    • Führerscheine  Tel.: 361- 88 669

    Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

    • Melde- und Passangelegenheiten:
    • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
    • Fischereischeine
    • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
    • Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen". 

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 07:00 bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: (0421) 115

    Fax: (0421) 361-14096 (Zentrales Faxgerät)

    E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      BürgerServiceCenter-Nord

      Beschreibung

      Hinweise

      Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
      Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

      In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
      bscnord@buergeramt.bremen.de

      Abholung von Dokumenten

      Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr

      Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr

      Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr

      Express-Schalter im BürgerServiceCenter

      Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

      • Beglaubigungen,
      • Meldebescheinigungen,
      • Ausweispflichtbefreiungen,
      • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
      • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
      • KFZ-Abmeldungen
      • Kurzzeitkennzeichen

      Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

      Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?

      Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

      Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden.  Als Parkplätze benutzen Sie bitte:

      • das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
      • den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)

      Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

      E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
      mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de

      Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

      • Pässe und Ausweise  Tel.: 361- 88 660
      • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen  Tel.: 361- 88 662
      • Einladungen ausländischer Gäste  Tel.: 361- 88 663
      • Beglaubigungen  Tel.: 361- 88 664
      • Fischereischeine  Tel.: 361-88 665
      • Fahrzeugzulassungen  Tel.: 361- 88 668
      • Führerscheine  Tel.: 361- 88 669

      Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

      • Meldeangelegenheiten
        - Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
        - Pässe und Ausweise
        - Führungszeugnisse
        - Haushalts- und Lebensbescheinigungen
        - Auskünfte
      • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
      • Fischereischeine
        - Stockangelscheine
        - Bundesfischereischeine
      • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
      • Zulassungsangelegenheiten
        - Anschriften-, Namensänderung
        - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
        - Ausfuhrkennzeichen
        - Auskunft über Fahrzeughalter
        - Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
        - Ersatz-Papiere bei Verlust
        - Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
        - Fabrikneue Fahrzeuge
        - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
        - Feinstaubplaketten
        - Kurzzeitkennzeichen
        - Technische Änderung
        - Tempo-100-Plakette für Anhänger
        - Stilllegung
        - Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
        - Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
        - Wunschkennzeichen
      • Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
          Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
          Abholung jeweils nach Vereinbarung
      • Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
        - Ersatzführerschein,
        - Internationaler Führerschein
        Hinweis:  Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.

      Adresse

      Hausanschrift

      Gerhard-Rohlfs-Straße 62

      28757 Bremen

      Öffnungszeiten

      Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung

      Kontakt

      Weitere Informationen

      bar, EC-Karte

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • bei Zulassung auf Firmen

        zusätzlich:
        - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
        - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

      • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

        zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

      • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
      • Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters

        Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit

        • EG-Typgenehmigung
        • Nationaler Typgenehmigung

        entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".

      • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in

      Formulare

      Voraussetzungen

      • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
        Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
      • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
        Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
      • schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
      • Anmeldung nur am Hauptwohnsitz des Halters

      Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters:

      • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: 
        - die Zulassungsbescheinigung Teil II und
        - die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

      • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
        - die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder
        - Datenbestätigung nach § 20 Abs.3.a Satz 1 StVZO

      • bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier) beziehungsweise mit nationaler Typgenehmigung (ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) beziehungsweise mit Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein Fahrzeugbrief ausgefüllt war, zusätzlich:
        - der Kaufvertrag oder die Originalrechnung sowie
        - gegebenenfalls die Zollquittung/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern kein innergemeinschaftlicher Erwerb gegeben ist (also bei Einfuhr aus eine Nicht-EU-Staat)

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
      • Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
      • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

      Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine (http://www.service.bremen.de/dienststelle/termine) reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

      KFZ-Zulassungsbehörde:    (0421) 361-88668 oder (0421) 115

      Bürgerservicecenter-Nord:  (0421) 361-88644 oder (0421) 115

      Tipp:
      Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.

      Kosten

      anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich.: Gebühr 30.6 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1.7.2010 gelten folgenden Änderungen:

      • Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer für erforderlich. Eine für die Erstversteuerung erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für die Folgejahre.
      • Ab dem 1.7.2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen der Kfz-Steuerpflicht. Die Kfz-Steuer ist bei Zulassung für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten (SEPA-Lastschriftmandat). Der Mindestbesteuerungszeitraum beträgt einen Monat.

      Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regeln die Paragraphen 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

      • Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
        - Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen.
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
        - Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
        Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.

      Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbriefs) notwendig, so ist das Fahrzeug grundsätzlich von der Zulassungsbehörde durch Vorführung des Fahrzeugs zu identifizieren.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 09.12.2024

      Version

      Technisch geändert am 09.12.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Auto anmelden

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