Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften
Beschreibung
Die Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften ist zuständig für :
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-286
Fax: +49 2631 802-450
E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-neuwied.de
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
E-Mail: vormundschaft@stadt-neuwied.de
E-Mail: wjh@stadt-neuwied.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Bachenberg
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für M, P und Q (Geburtsname des Kindes)
Telefon Festnetz: +49 2631 802-236
Frau Monika Hahn
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für A und B (Geburtsname des Kindes)
Telefon Festnetz: +49 2631 802-349
Frau Julia Klimov
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für R, S und V (Geburtsname des Kindes)
Telefon Festnetz: +49 2631 802-369
Frau Manuela Kohlenberg
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für C, D, J, L, N und O (Geburtsname des Kindes)
Telefon Festnetz: +49 2631 802-425
E-Mail: mkohlen@stadt-neuwied.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt