Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heddesdorfer Str. 33-35

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Kerstin Bachenberg
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für M, P und Q (Geburtsname des Kindes)

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-236

      E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-neuwied.de

    • Frau Monika Hahn
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für A und B (Geburtsname des Kindes)

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-349

      E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-neuwied.de

    • Frau Julia Klimov
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für R, S und V (Geburtsname des Kindes)

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-369

      E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-neuwied.de

    • Frau Manuela Kohlenberg
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: zuständig für C, D, J, L, N und O (Geburtsname des Kindes)

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-425

      E-Mail: mkohlen@stadt-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
      • Lohnabrechnungen
      • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
      • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.
    • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de