Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege
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Zuständigkeit für
Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz)
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Jugendarbeit/ Jugendbildung
- Sorgeerklärung beurkunden
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen