Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften
Beschreibung
Die Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften ist zuständig für :
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-286
Fax: +49 2631 802-450
E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-neuwied.de
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
E-Mail: vormundschaft@stadt-neuwied.de
E-Mail: wjh@stadt-neuwied.de
Internet
Zuständigkeit für
Neuwied
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung beanspruchen
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Hilfeplan aufstellen
- Sorgeerklärung beurkunden
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen