Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung tätig wird, kann eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Beschreibung
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-159
Telefon Festnetz: 0431 5866-257
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
abgestellte Fahrzeuge, Abmeldung von Gewerbe, Bewachungsgewerbe, Bewachungsgewerbetreibende, Feuerwehr, Gaststätten, Gefahrhunde, gefährliche Hunde, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnisse, Gewerberegister, Gewerbeummeldung, Kontrolle Gaststätten, Ladenöffnungszeiten, Lärmschutz, neues Gewerbe anmelden, Rattenbekämpfung, Schiedsverfahren, Schöffen, Sonn- und Feiertage, Tierschutz, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbelegitimationskarte (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein