Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

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Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr   ; Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

Formulare

Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)

Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)

Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)

Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)

Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)

Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)

Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)

Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)

Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)

Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)

Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)

Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)

Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)

Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)

Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)

Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)

Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)

Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)

Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)

Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)

Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)

Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)

Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)

Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)

Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

Zuständigkeit für

Schleswig-Holstein

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 05.09.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 14.05.2025