• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Beschreibung

Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

  • Versicherungsvertreter oder
  • Versicherungsmakler tätig sind.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Als Versicherungsvertreter:

  • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
  • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

Als Versicherungsmakler:

  • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
  • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Online-Dienst

Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

ID: L100012_252376648

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 18.02.2020

Technisch geändert am 06.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige IHK

Zuständigkeit

Ihre örtlich zuständige IHK

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Versicherungsvermittler: Erlaubnis

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Versicherungsvermittler: Erlaubnis (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Starthilfe und Unternehmensförderung

Adresse

Hausanschrift

Bergstraße 2

24103 Kiel

Hauptgeschäftsstelle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 27.09.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Fackenburger Allee 2

23554 Lübeck

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

Fax: 04 51 60 06-999

E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

Weitere Informationen

Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
 

Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
    • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
    • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
       

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
  • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
  • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
  • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
 

Fristen

  • Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten

Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
 

Bearbeitungsdauer

Je nach IHK unterschiedlich.

Kosten

  • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 20.09.2019

Version

Technisch erstellt am 21.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Gewerbeordnung, Versicherungsvertrag, Versicherungsberater, IHK, Versicherungsmakler, GewO, Industrie- und Handelskammer, Versicherungsvermittler, Versicherung, Versicherungsvermittlerregister

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020