Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung

    Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich

    • alkoholfreie Getränke,
    • unentgeltliche Kostproben,
    • zubereitete Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

    verabreichen.

    Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

    Hinweise für Kiel: Bearbeitungszeit, Unterlagen, Fristen

    Da es sich nach § 12 GastG um eine Ermessensentscheidung handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Gestattung. Es kann alternativ - auf Antrag - geprüft werden, ob eine befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 GastG erteilt werden kann.

    Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig. Die Behörde kann die Erlaubnis nur ausstellen, wenn die Prüfung abgeschlossen werden konnte.

    Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt.

    Da es sich nach § 12 GastG um eine Ermessensentscheidung handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Gestattung. Es kann alternativ - auf Antrag - geprüft werden, ob eine befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 GastG erteilt werden kann.

    Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig. Die Behörde kann die Erlaubnis nur ausstellen, wenn die Prüfung abgeschlossen werden konnte.

    Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt.

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2020

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Gestattung - Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht

    Aktuelles

    Bitte die neuen Regelungen zum Außer-Haus-Verkauf in der Corona-Kriese beachten. Stand 24.03.2020 https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/gewerbe/merkblatt_ausser_haus_verkauf.pdf

    Adresse

    Postanschrift

    Fabrikstraße 8-10

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2075

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2178

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2072

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2067

    Fax: +49 431 901-62070

    E-Mail: gaststaetten@kiel.de

    E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2022

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

    Hinweise für Kiel: Bearbeitungszeit, Unterlagen, Fristen

    Folgende Angaben und Unterlagen sind für Veranstaltungen in Zeltbetrieben oder innerhalb von Gebäuden erforderlich:

    • 4 maßstabsgerechte Lagepläne
    • 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Nettofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume mit Einzeichnung der Bestuhlung und sonstigen Möblierung und Nutzung (z.B. Garderobe, Bühne) (Maßstab 1:100)
    • 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Bruttofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume (Maßstab 1:100)

    In die Zeichnungen sind alle Notausgänge/ Rettungswege einzuzeichnen und mit der Notausgangs-/Rettungswegbreite zu versehen. Eine ausführliche Prüfung bleibt vorbehalten.

    Folgende Angaben und Unterlagen sind für Veranstaltungen in Zeltbetrieben oder innerhalb von Gebäuden erforderlich:

    • 4 maßstabsgerechte Lagepläne
    • 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Nettofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume mit Einzeichnung der Bestuhlung und sonstigen Möblierung und Nutzung (z.B. Garderobe, Bühne) (Maßstab 1:100)
    • 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Bruttofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume (Maßstab 1:100)

    In die Zeichnungen sind alle Notausgänge/ Rettungswege einzuzeichnen und mit der Notausgangs-/Rettungswegbreite zu versehen. Eine ausführliche Prüfung bleibt vorbehalten.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 12 Gaststättengesetz (GastG),
    • § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Kiel: Bearbeitungszeit, Unterlagen, Fristen

    Bei einem Ausschank in Gebäuden oder in Zelten muss der Antrag mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung vollständig vorliegen. In allen anderen Fällen sollte der vollständige Antrag eine Woche vor der Veranstaltung vorliegen.

    Bei einem Ausschank in Gebäuden oder in Zelten muss der Antrag mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung vollständig vorliegen. In allen anderen Fällen sollte der vollständige Antrag eine Woche vor der Veranstaltung vorliegen.

    Kosten

    Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
    Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Bearbeitungszeit, Unterlagen, Fristen

    Besonderheiten zur Kieler Woche 2024

    Die Gebühr für eine Gestattung für einen einfachen Ausschank-Stand im Freien zur Kieler Woche beträgt 174,00 Euro, für einen Betrieb in Zelten oder in Gebäuden beträgt die reguläre Gebühr 290,00 Euro. Alle Erlaubnisse müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes im Ordnungsamt, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, Zimmer 102, abgeholt werden.

    Während der Kieler Woche gelten für die Kieler-Woche-Standbetreiber*innen zusätzliche Öffnungszeiten:

    • Mittwoch, den 19.06.2024  von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag, den 20.06.2024  von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Freitag, den 21.06.2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Aus technischen Gründen sind lediglich Zahlungen per EC-Karte und Geheimnummer möglich. Für alle Bürger*innen, die ihre Gebühren nur in bar zahlen können, ist dies im Rathaus (Fleethörn 9, 24103 Kiel, Eingang Rathausplatz / Bereich Einwohnerangelegenheiten) möglich. Bitte planen Sie in diesem Fall mehr Zeit für die Abholung Ihrer Erlaubnis ein!

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag - insbesondere bei einem Ausschank in Zelten oder Räumlichkeiten- rechtzeitig, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung und ggf. Abstimmungen vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für Erlaubnisse für den Ausschank in Zelten oder in Räumlichkeiten vier Wochen beträgt.

    Besonderheiten zur Kieler Woche 2024

    Die Gebühr für eine Gestattung für einen einfachen Ausschank-Stand im Freien zur Kieler Woche beträgt 174,00 Euro, für einen Betrieb in Zelten oder in Gebäuden beträgt die reguläre Gebühr 290,00 Euro. Alle Erlaubnisse müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes im Ordnungsamt, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, Zimmer 102, abgeholt werden.

    Während der Kieler Woche gelten für die Kieler-Woche-Standbetreiber*innen zusätzliche Öffnungszeiten:

    • Mittwoch, den 19.06.2024  von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag, den 20.06.2024  von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Freitag, den 21.06.2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Aus technischen Gründen sind lediglich Zahlungen per EC-Karte und Geheimnummer möglich. Für alle Bürger*innen, die ihre Gebühren nur in bar zahlen können, ist dies im Rathaus (Fleethörn 9, 24103 Kiel, Eingang Rathausplatz / Bereich Einwohnerangelegenheiten) möglich. Bitte planen Sie in diesem Fall mehr Zeit für die Abholung Ihrer Erlaubnis ein!

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag - insbesondere bei einem Ausschank in Zelten oder Räumlichkeiten- rechtzeitig, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung und ggf. Abstimmungen vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für Erlaubnisse für den Ausschank in Zelten oder in Räumlichkeiten vier Wochen beträgt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020