Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Aktuelles
Bitte die neuen Regelungen zum Außer-Haus-Verkauf in der Corona-Kriese beachten. Stand 24.03.2020 https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/gewerbe/merkblatt_ausser_haus_verkauf.pdf
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2075
Telefon Festnetz: +49 431 901-2178
Telefon Festnetz: +49 431 901-2072
Telefon Festnetz: +49 431 901-2067
Fax: +49 431 901-62070
E-Mail: gaststaetten@kiel.de
E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de
Zuständigkeit für
Kiel
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gaststättenerlaubnis
- Lärmschutz
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen