Spielhallenerlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn oder der Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Unterlagen
In der Landeshauptstadt Kiel ist folgende Stelle zuständig:
- Ordnungsamt, Sachbereich Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
In der Landeshauptstadt Kiel ist folgende Stelle zuständig:
- Ordnungsamt, Sachbereich Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der das Unternehmen betrieben werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 3 Spielhallengesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 33i GewO - EA
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 3 Spielhallengesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Aktuelles
Bitte die neuen Regelungen zum Außer-Haus-Verkauf in der Corona-Kriese beachten. Stand 24.03.2020 https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/gewerbe/merkblatt_ausser_haus_verkauf.pdf
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2075
Telefon Festnetz: +49 431 901-2178
Telefon Festnetz: +49 431 901-2072
Telefon Festnetz: +49 431 901-2067
Fax: +49 431 901-62070
E-Mail: gaststaetten@kiel.de
E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Spielhalle: Betriebserlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart 0),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes,
- Sozialkonzept,
- Grundrisszeichnungen für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle) in der von der zuständigen Behörden benötigten Anzahl und
- Lagepläne des Betriebsgrundstücks in der von der zuständigen Behörde benötigten Anzahl.
Im Falle, dass es sich bei dem Unternehmen um eine GbR handelt, ist zusätzlich der GbR-Vertrag vorzulegen.
Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Hinweise für Kiel: Unterlagen
- Führungszeugnis/ Belegart 0,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister/ Belegart 9,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- ein Sozialkonzept,
- ggf, ein Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
- bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein GbR-Vertrag vorzulegen,
- 5 Grundrisszeichnungen für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Speilhalle) sowie
- 5 Lagepläne der Betriebsgrundstücks.
- Führungszeugnis/ Belegart 0,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister/ Belegart 9,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- ein Sozialkonzept,
- ggf, ein Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
- bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein GbR-Vertrag vorzulegen,
- 5 Grundrisszeichnungen für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Speilhalle) sowie
- 5 Lagepläne der Betriebsgrundstücks.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis nach § 3 Spielhallengesetz erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Hinweise für Kiel: Unterlagen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Prüfaufwand mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Vorerlaubnis kann nicht erteilt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Prüfaufwand mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Vorerlaubnis kann nicht erteilt werden.
Kosten
Derzeit fallen zwischen 400,00 und 2.100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer im "Reisegewerbe" eine Spielhalle betreiben will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit der Erlaubniserteilung im "stehenden Gewerbe".
Für das Aufstellen von Geldspielgeräten ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO erforderlich. Weiterhin wird für jeden Aufstellort eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO benötigt.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Hinweise für Kiel: Unterlagen
Für das Aufstellen von Geldspielgeräten ist zusätzlich eine Erlaubnis nach §33c Abs.1 GewO erforderlich. Weiterhin wird für jeden Aufstellort eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO benötigt.
Für das Aufstellen von Geldspielgeräten ist zusätzlich eine Erlaubnis nach §33c Abs.1 GewO erforderlich. Weiterhin wird für jeden Aufstellort eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO benötigt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 03.05.2023
Stichwörter
Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten