Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
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Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
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Zuständigkeit für
Deutschland
- (Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragen
- Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen
- Ausländische Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden
- Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen
- Beschwerde nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie einreichen
- CRS - Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft abgeben
- Eigenständig berechnete Feuerschutzsteuer anmelden
- Eigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden
- Einkommensteuer für im Ausland lebende Erbringer von Leistungen einbehalten, anmelden und zahlen
- Entlastung vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG erhalten
- Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" bzw. "Rürup") erstellen
- Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragen
- Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen
- Freistellungsbeträge übermitteln
- Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
- Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden
- Meldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben
- Meldungen über Finanzkonteninformationen nach dem FATCA-Abkommen abgeben
- Steueridentifikationsnummer erhalten
- Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen
- Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen
- Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren zur Entlastung von Abzugsteuern beantragen
- Veranlagung für beschränkt Steuerpflichtige beantragen
- Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO beantragen
- Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen übermitteln
- Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
- Vergütung der in Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
- Vergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen
- Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
- Wahlrecht für außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmer, innerhalb der EU erzielte bestimmte Umsätze im Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) zentral zu erklären und zu versteuern
- Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
- Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im Mini-One-Stop-Shop (M1SS) beantragen
- Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
- Wahlrecht zur Besteuerung von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 im Import-One-Stop-Shop (IOSS) beantragen
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
- Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen beantragen ("Riester" bzw. "Rürup")
- Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben
Stichwörter
BZSt