Steueridentifikationsnummer MitteilungOnline erledigen

    Steueridentifikationsnummer erhalten

    Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.

    Beschreibung

    Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

    Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

    Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

    Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

    • im Einkommensteuerbescheid,
    • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

    • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
    • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

    noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

    Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Online-Dienst

    Erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer

    ID: B100019_104081660

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlegt, verloren oder vergessen haben, können Sie diese mit diesem Formular anfordern. Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja
       

    Voraussetzungen

    Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

    • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
    • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
    • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
    • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Steuer-ID, Steuererklärung, Steueridentifikationsnummer, Lohnsteuerbescheinigung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Steueridentifikation, IdNr., IdNr, Steuerliche Identifikationsnummer, Einkommensteuererklärung, Identifikationsnummer, Steuernummer, Einkommensteuerbescheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English