Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Beschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.
Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-3801
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Voraussetzungen
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 139c Abgabenordnung (AO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Weiterführende Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 31.05.2021
Stichwörter
BZSt, USt-IdNr, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Bundeszentralamt für Steuern, Finanzbehörden, Identifikationsnummer, wirtschaftlich Tätige, IdNr, W-IdNr, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer