Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Zuständigkeit für
Deutschland
- Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
- Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen (Mifas) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Als Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
- Als Unternehmer Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
- Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
- Anmeldung von Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Arbeits- und Wegeunfall bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung melden
- Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse bei Einkommen außerhalb der Landwirtschaft beantragen
- Beihilfe für Hinterbliebene in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Berufskrankheit bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden
- Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
- Elternrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Ersatz für beschädigte oder zerstörte Hilfsmittel beantragen
- Erstattung von Überführungskosten durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen
- In der Landwirtschaft einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden
- Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen
- Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse anmelden
- Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Neues Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau anmelden
- Rente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Rentenabfindung für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
- Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
- Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren
- Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Übernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Witwen- und Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder -partner von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Witwen- und Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
- Zuschuss zum Beitrag der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG