Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Ausstellung

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.

    Beschreibung

    Damit können Sie Auftraggebenden oder Subunternehmen nachweisen, dass Ihr Unternemen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.
    Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder  qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie diese bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren mögliche: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen gehört der SVLFG an.
    • Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
    • Stehen noch Forderungen gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
    • Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.

    Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:

    • Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
    • einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, oder
    • die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
    • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
    • Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
    • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

    Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:

    • Schreiben Sie einen Brief oder eine Email an einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
    • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
    • Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
    • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

    Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:

    • Suchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf.
    • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
    • Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
    • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
    • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

    Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:

    • Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
      • Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
      • Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
      • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
      • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
    • Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG" :
      • Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
      • Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
      • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
      • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch zugestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Stichwörter

    Bescheinigung der Beitragszahlung, qualifizierte, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG, Unbedenklichkeitsbescheinigung, LBG, gesetzliche Unfallversicherung, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English