Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Beschreibung
Damit können Sie Auftraggebenden oder Subunternehmen nachweisen, dass Ihr Unternemen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.
Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie diese bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
- poststelle@svlfg.de-mail.de
- Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren mögliche: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- SVLFG-Portal - UnbedenklichkeitsbescheinigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen gehört der SVLFG an.
- Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
- Stehen noch Forderungen gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
- Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach.
Rechtsgrundlage(n)
- § 150 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
- Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
- einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, oder
- die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:
- Schreiben Sie einen Brief oder eine Email an einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
- Suchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:
- Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
- Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG" :
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Broschüre "Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Aufgaben, Leistungen, Beiträge" auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.02.2021
Stichwörter
Bescheinigung der Beitragszahlung, qualifizierte, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG, Unbedenklichkeitsbescheinigung, LBG, gesetzliche Unfallversicherung, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft