Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienst

    Online-Antragsservice für den Kirchenaustritt

    ID: L100001_379548107

    Beschreibung

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • direkt mit paypal, Mastercard oder Visacard bezahlen
    • abschließend erhalten Sie einen Link für die Terminvereinbarung 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2022

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Geburten, Sterbefälle und Urkunden

    Aktuelles

    Ansprechpartner zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Namensänderungen, nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und Kirchenaustritten

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    (Rathaus)

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Öffnungszeiten Standesamt, Urkundenstelle

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Kirchenaustritt

    Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) vom 13.10.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.01.2017 (GVBl.lS.12) I

    Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) vom 13.10.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.01.2017 (GVBl.lS.12) I

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Hinweise für Kassel: Kirchenaustritt

    Eine Frist für den Kirchenaustritt existiert nicht.

    Wirksamkeit: wird am gleichen Tag wirksam, an dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!

    Ende der Kirchensteuerpflicht: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben

    Eine Frist für den Kirchenaustritt existiert nicht.

    Wirksamkeit: wird am gleichen Tag wirksam, an dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!

    Ende der Kirchensteuerpflicht: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchenaustritt, Religion, Konfession, Kircheneintritt, Katholisch, Kirchensteuer, Evangelisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019