Der Kirchen-Eintritt und der Kirchen-Austritt

Der Mann liest in dem Buch der Christen

Infos in Leichter Sprache

In diesem Text erklären wir den Kirchen-Eintritt und den Kirchen-Austritt.

Manche Menschen haben eine Religion.

Zum Beispiel:

Sie glauben an Gott und an Jesus.

Wir sagen auch:
Menschen gehören zu einer Kirche.

Die Menschen haben für die Religion einen Eintrag beim Amt.

Sie können selbst entscheiden:

  • Sie wollen zu einer Kirche gehören.
    Dann können Sie in eine Kirche eintreten.
  • Oder wollen Sie nicht zu einer Kirche gehören.
    Dann können Sie aus einer Kirche austreten.

Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.



Erklärung zu dem Eintrag beim Amt

Jeder Mensch hat einen Eintrag beim Amt.

Ihr Eintrag ist bei dem Amt von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

In dem Eintrag ist zum Beispiel:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Ihr Geburts-Datum
  • Ihre Religion

Dies ist das Buch der Christen. Darin steht an welchen Gott sie glauben.

Es gibt verschiedene Religionen.

Zum Beispiel:

  • Menschen sind evangelisch.
  • Menschen sind katholisch.
  • Menschen sind jüdisch.

Wir sagen dazu: Religions-Zugehörigkeit.


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Zu dieser Frau kann man gehen, wenn man Hilfe oder Rat braucht.

So treten Sie in die Kirche ein

Sie wollen zu einer Religion gehören.

Dann können Sie in die Kirche eintreten.

Gehen Sie zu dem Kirchen-Büro von Ihrem Wohn-Ort.

Und sagen Sie:

Ich möchte in die Kirche eintreten.

Die Menschen dort sagen Ihnen dann alle Infos.


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So treten Sie aus der Kirche aus

Sie sind katholisch.

Oder Sie sind evangelisch.

Oder Sie sind jüdisch.

Und Sie wollen nicht mehr zu Ihrer Kirche gehören.

Dann können Sie aus der Kirche austreten.

Wir sagen dazu: Kirchen-Austritt.


Im Rathaus ist die Regierung einer Stadt. Dort sind auch viele Ämter. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat dort ein Büro.

Gehen Sie zu Ihrem Amt von der Stadt oder von der Gemeinde.

Dort sprechen Sie mit einer Person.

Und Sie sagen:
Ich möchte nicht mehr in der Kirche sein.

Dann unterschreiben Sie ein Dokument.

Danach sind Sie aus der Kirche aus-getreten.


Das Amt ändert Ihre Religions-Zugehörigkeit.

Dann ist Ihr Eintrag:

Sie haben keine Religion.

Für den Kirchen-Austritt bekommen Sie einen Nachweis.

Der Nachweis heißt: Austritts-Urkunde.


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Die Karte bekommt man vom Amt. Darauf steht, wie man heißt und wann und wo man geboren ist.

Welche Dokumente brauchen Sie

Wenn Sie aus der Kirche eintreten oder austreten,
dann brauchen Sie verschiedene Nachweise.

Diese Nachweise müssen Sie mitbringen:

  • einen Ausweis
  • Infos zu der Kirchen-Steuer

Die Karte bekommt man vom Amt. Darauf steht, wie man heißt und wann und wo man geboren ist.

Einen Ausweis.

Sie brauchen Ihren Personal-Ausweis

oder Ihren Reise-Pass.

Wenn Sie keinen deutschen Ausweis haben,

dann brauchen Sie einen anderen Nachweis für Ihre Adresse.

Der Nachweis heißt: Melde-Bestätigung.

Auf dem Nachweis ist Ihre Adresse.

Sie bekommen die Melde-Bestätigung beim Amt in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde.

Die Melde-Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.


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Drei 50-Euro-Scheine

Infos zu der Kirchen-Steuer

Die Kirchen-Steuer ist Geld.

Das Geld zahlen Sie an den Staat.

Für diese Religions-Zugehörigkeit zahlen Sie eine Kirchen-Steuer:

Wenn Sie

  • evangelisch sind
  • katholisch sind
  • jüdisch sind

Etwas ist umsonst, kostet keine Geld.

Wenn Sie aus der Kirche austreten,
dann zahlen Sie keine Kirchen-Steuer mehr.

Ihr Arbeit-Geber und das Finanz-Amt müssen wissen:

Sie sind aus der Kirche ausgetreten.

Damit Sie keine Steuern mehr zahlen müssen.

Sie müssen das dem Finanz-Amt und dem Arbeit-Geber nicht selbst sagen.

Das geht automatisch.


schwere Sprache

Das Finanz-Amt hat die Infos zu der Kirchen-Steuer in einen Nachweis geschrieben.

Das ist der Link für den Nachweis als PDF.

Hinweis:
Das PDF ist in schwerer Sprache.


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Klein-Geld

Wie viel Geld kostet ein Kirchen-Austritt

Der Kirchen-Austritt kostet 30 Euro.


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Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.


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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de