Der Kirchen-Eintritt und der Kirchen-Austritt
Infos in Leichter Sprache
Manche Menschen haben eine Religion.
Zum Beispiel:
Sie glauben an Gott und an Jesus.
Wir sagen auch:
Menschen gehören zu einer Kirche.
Die Menschen haben für die Religion einen Eintrag beim Amt.
Sie können selbst entscheiden:
- Sie wollen zu einer Kirche gehören.
Dann können Sie in eine Kirche ein-treten. - Oder wollen Sie nicht zu einer Kirche gehören.
Dann können Sie aus einer Kirche aus-treten.
Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.
Das sind die Infos von diesem Text
In diesem Text erklären wir den Kirchen-Eintritt und den Kirchen-Austritt.
Klicken Sie auf die Links,
dann können Sie die Infos lesen.
Wir erklären jetzt:
Erklärung zu dem Eintrag beim Amt
Jeder Mensch hat einen Eintrag beim Amt.
Ihr Eintrag ist bei dem Amt von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
In dem Eintrag ist zum Beispiel:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Religion
Es gibt verschiedene Religionen.
Zum Beispiel:
- Menschen sind evangelisch.
- Menschen sind katholisch.
- Menschen sind jüdisch.
Wir sagen dazu:
Religions-Zugehörigkeit.
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So treten Sie in die Kirche ein
Sie wollen zu einer Religion gehören.
Dann können Sie in die Kirche ein-treten.
Gehen Sie zu dem Kirchen-Büro von Ihrem Wohn-Ort.
Und sagen Sie:
Ich möchte in die Kirche ein-treten.
Die Menschen dort sagen Ihnen dann alle Infos.
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So treten Sie aus der Kirche aus
Sie sind katholisch.
Sie sind evangelisch.
Oder Sie sind jüdisch.
Und Sie wollen nicht mehr zu Ihrer Kirche gehören.
Dann können Sie aus der Kirche aus-treten.
Wir sagen auch: Kirchen-Austritt.
Gehen Sie zu Ihrem Amt von der Stadt oder von der Gemeinde.
Dort sprechen Sie mit einer Person.
Und Sie sagen:
Ich möchte nicht mehr in der Kirche sein.
Dann unterschreiben Sie ein Dokument.
Danach sind Sie aus der Kirche aus-getreten.
Das Amt ändert Ihre Religions-Zugehörigkeit.
Dann ist Ihr Eintrag:
Sie haben keine Religion.
Für den Kirchen-Austritt bekommen Sie ein Dokument.
Das Dokument heißt: Austritts-Urkunde.
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Welche Dokumente brauchen Sie
Sie brauchen einen Ausweis.
Sie brauchen Ihren Personal-Ausweis.
Oder Ihren Reise-Pass.
Wenn Sie keinen deutschen Ausweis haben,
dann brauchen Sie ein anderes Dokument zu Ihrer Adresse.
Das Dokument heißt: Melde-Bestätigung.
Die Melde-Bestätigung ist ein Dokument.
Auf dem Dokument ist Ihre Adresse.
Sie bekommen die Melde-Bestätigung beim Amt
in Ihrer Stadt
oder in Ihrer Gemeinde.
Die Melde-Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
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Infos zu der Kirchen-Steuer
Die Kirchen-Steuer ist Geld.
Das Geld zahlen Sie an den Staat.
Für diese Religions-Zugehörigkeit zahlen Sie eine Kirchen-Steuer:
- wenn Sie evangelisch sind
- wenn Sie katholisch sind
- wenn Sie jüdisch sind
Wenn Sie aus der Kirche aus-treten,
dann zahlen Sie keine Kirchen-Steuer mehr.
Ihr Arbeit-Geber und das Finanz-Amt müssen wissen:
Sie sind aus der Kirche aus-getreten.
Damit Sie keine Steuern mehr zahlen müssen.
Sie müssen das dem Finanz-Amt und dem Arbeit-Geber nicht selbst sagen.
Das geht automatisch.
Das Finanz-Amt hat die Infos zu der Kirchen-Steuer in ein Dokument geschrieben.
Das ist der Link für das Dokument.
Achtung:
Das Dokument ist in schwerer Sprache.
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Wie viel Geld kostet ein Kirchen-Austritt
Der Kirchen-Austritt kostet 30 Euro.
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Wenn Sie Fragen zu dem Schwer-Behinderten-Ausweis haben,
dann können Sie dem Verwaltungs-Portal schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
verwaltungsportal@digitales.hessen.de
Schreiben Sie uns in Ihrer E-Mail:
Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.
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Informationen zum Text
Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de
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