Der Kirchen-Eintritt und der Kirchen-Austritt

Infos in Leichter Sprache
In diesem Text erklären wir den Kirchen-Eintritt und den Kirchen-Austritt.
Manche Menschen haben eine Religion.
Zum Beispiel:
Sie glauben an Gott und an Jesus.
Wir sagen auch:
Menschen gehören zu einer Kirche.
Die Menschen haben für die Religion einen Eintrag beim Amt.
Sie können selbst entscheiden:
- Sie wollen zu einer Kirche gehören.
Dann können Sie in eine Kirche eintreten. - Oder wollen Sie nicht zu einer Kirche gehören.
Dann können Sie aus einer Kirche austreten.
Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.

Das sind die Infos von diesem Text
Klicken Sie auf die Links,
dann können Sie die Infos lesen.
Wir erklären Ihnen:
Erklärung zu dem Eintrag beim Amt
Jeder Mensch hat einen Eintrag beim Amt.
Ihr Eintrag ist bei dem Amt von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
In dem Eintrag ist zum Beispiel:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Religion

Es gibt verschiedene Religionen.
Zum Beispiel:
- Menschen sind evangelisch.
- Menschen sind katholisch.
- Menschen sind jüdisch.
Wir sagen dazu: Religions-Zugehörigkeit.
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So treten Sie in die Kirche ein
Sie wollen zu einer Religion gehören.
Dann können Sie in die Kirche eintreten.
Gehen Sie zu dem Kirchen-Büro von Ihrem Wohn-Ort.
Und sagen Sie:
Ich möchte in die Kirche eintreten.
Die Menschen dort sagen Ihnen dann alle Infos.
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So treten Sie aus der Kirche aus
Sie sind katholisch.
Oder Sie sind evangelisch.
Oder Sie sind jüdisch.
Und Sie wollen nicht mehr zu Ihrer Kirche gehören.
Dann können Sie aus der Kirche austreten.
Wir sagen dazu: Kirchen-Austritt.

Gehen Sie zu Ihrem Amt von der Stadt oder von der Gemeinde.
Dort sprechen Sie mit einer Person.
Und Sie sagen:
Ich möchte nicht mehr in der Kirche sein.
Dann unterschreiben Sie ein Dokument.
Danach sind Sie aus der Kirche aus-getreten.
Das Amt ändert Ihre Religions-Zugehörigkeit.
Dann ist Ihr Eintrag:
Sie haben keine Religion.
Für den Kirchen-Austritt bekommen Sie einen Nachweis.
Der Nachweis heißt: Austritts-Urkunde.
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Welche Dokumente brauchen Sie
Wenn Sie aus der Kirche eintreten oder austreten,
dann brauchen Sie verschiedene Nachweise.
Diese Nachweise müssen Sie mitbringen:
- einen Ausweis
- Infos zu der Kirchen-Steuer

Einen Ausweis.
Sie brauchen Ihren Personal-Ausweis
oder Ihren Reise-Pass.
Wenn Sie keinen deutschen Ausweis haben,
dann brauchen Sie einen anderen Nachweis für Ihre Adresse.
Der Nachweis heißt: Melde-Bestätigung.
Auf dem Nachweis ist Ihre Adresse.
Sie bekommen die Melde-Bestätigung beim Amt in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde.
Die Melde-Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
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Infos zu der Kirchen-Steuer
Die Kirchen-Steuer ist Geld.
Das Geld zahlen Sie an den Staat.
Für diese Religions-Zugehörigkeit zahlen Sie eine Kirchen-Steuer:
Wenn Sie
- evangelisch sind
- katholisch sind
- jüdisch sind

Wenn Sie aus der Kirche austreten,
dann zahlen Sie keine Kirchen-Steuer mehr.
Ihr Arbeit-Geber und das Finanz-Amt müssen wissen:
Sie sind aus der Kirche ausgetreten.
Damit Sie keine Steuern mehr zahlen müssen.
Sie müssen das dem Finanz-Amt und dem Arbeit-Geber nicht selbst sagen.
Das geht automatisch.

Das Finanz-Amt hat die Infos zu der Kirchen-Steuer in einen Nachweis geschrieben.
Das ist der Link für den Nachweis als PDF.
Hinweis:
Das PDF ist in schwerer Sprache.
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Wie viel Geld kostet ein Kirchen-Austritt
Der Kirchen-Austritt kostet 30 Euro.
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Kontakt
Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.
Die E-Mail-Adresse ist:
verwaltungsportal@digitales.hessen.de
Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:
Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.
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Informationen zum Text
Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de
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