Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Antrag auf Gaststättenfreisitz

    Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?

    Beschreibung

    Gastronomen brauchen eine Baugenehmigung, wenn sie einen Freisitz vor ihrer Gaststätte betreiben wollen sowie eine Sondernutzungserlaubnis, wenn sie dabei öffentliche Flächen nutzen.

    Online-Dienst

    Onlinedienst: Antrag auf Gaststättenfreisitz

    ID: S100003_S1000030001362997

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord

    Beschreibung

    Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)

    Beschreibung

    Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.

    Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt/Wohnungsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Smidt-Straße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 0471 590-3313

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Bürgermeister-Smidt-Str.
    WC: auf gleicher Etage

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag über den Onlinedienst oder Formular.
    • Nach Eingang der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordert.
    • Zu beteiligende öffentliche Stellen werden im Verfahren angehört.
    • Je nach Antrag auch Rücksprache mit Antragsteller:innen.
    • Erteilung der widerruflichen Baugenehmigung für den Gaststättenfreisitz und Sondernutzungserlaubnis mit eventuellen Auflagen.

    Fristen

    Die Nutzung kann maximal für ein Jahr, bzw. ein Halbjahr beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).

    Kosten

    Für die Stadtgemeinde Bremen: Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €) Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung). Für die Stadt Bremerhaven: Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €) Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,50 € je m² je Monat) Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English