Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Zuständigkeit für
Bremen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Antrag auf Gaststättenfreisitz
- Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baustelle einrichten
- Bauvoranfrage stellen
- Bauvorhaben prüfen
- Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
- Genehmigung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten beantragen
- Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden