Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

    Veranstaltung einer kleinen Lotterie/ Ausspielung (Tombola anmelden)

    Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen. 

    Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)

    ID: S100003_S1000030001368777

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Herr Hamelmann      E-Mail: gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-66899
            Fax: +49 421 3610000

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Gewinnliste

      (= Auflistung aller Gewinne mit deren Marktwert). Die Gewinnliste ist bei Antragstellung insoweit einzureichen, als dass der Marktwert der aufgelisteten Gewinne mindestens 25% des Spielkapitals entspricht. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine vollständige Gewinnliste einzureichen. Ein Musterformular steht zur Verfügung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) liegt vor, wenn mit dem Verkauf von Losen Einnahmen erzielt und Gewinne ausgegeben werden. 
    • Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reinertrag darf ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute kommen. 
    • Mindestens 25 % des Spielkapitals (Spielkapital = Anzahl der Lose x Lospreis) müssen dem Zweck der Tombola zugeführt werden. Weiterhin muss mindestens 25 % der Höhe des Spielkapitals in Form von Gewinnen ausgeschüttet werden. 
    • Um eine Erlaubnis für Ihre kleine Lotterie /Ausspielung (Tombola) zu erhalten, müssen sie die Erlaubnis bei der Glücksspielaufsicht des Ordnungsamtes beantragen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung über den Onlinedienst oder per E-Mail. Eine schriftliche Beantragung ist aber auch möglich.

    Onlinedienst

    • Nutzen Sie den Onlinedienst unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)“.
    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. 
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln. 
    • Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern. 
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
    • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
    • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie /Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

    Antragstellung per E-Mail

    • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
    • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an die E-Mailadresse gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de.
    • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
    • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

    Schriftliche Antragstellung per Post

    • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
    • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an folgende Adresse:
      • Ordnungsamt Bremen
        Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
        Glücksspielaufsicht
        Stresemannstraße 48
        28207 Bremen
    • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
    • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

    Fristen

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Über den Ertrag der Tombola, die herausgegebenen Gewinne, die entstandenen Kosten und die Verwendung des Reinertrages ist dem Ordnungsamt spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung eine Abrechnung und ein Nachweis zur Mittelverwendung vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Wochen.

    Kosten

    Gebühr 87.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Lotterie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English