Veranstaltung einer kleinen Lotterie/ Ausspielung (Tombola anmelden)
Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.
Online-Dienst
Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
- Herr Hamelmann E-Mail: gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66899
Fax: +49 421 3610000
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gewinnliste
(= Auflistung aller Gewinne mit deren Marktwert). Die Gewinnliste ist bei Antragstellung insoweit einzureichen, als dass der Marktwert der aufgelisteten Gewinne mindestens 25% des Spielkapitals entspricht. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine vollständige Gewinnliste einzureichen. Ein Musterformular steht zur Verfügung.
Formulare
Voraussetzungen
- Eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) liegt vor, wenn mit dem Verkauf von Losen Einnahmen erzielt und Gewinne ausgegeben werden.
- Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reinertrag darf ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute kommen.
- Mindestens 25 % des Spielkapitals (Spielkapital = Anzahl der Lose x Lospreis) müssen dem Zweck der Tombola zugeführt werden. Weiterhin muss mindestens 25 % der Höhe des Spielkapitals in Form von Gewinnen ausgeschüttet werden.
- Um eine Erlaubnis für Ihre kleine Lotterie /Ausspielung (Tombola) zu erhalten, müssen sie die Erlaubnis bei der Glücksspielaufsicht des Ordnungsamtes beantragen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Bremisches Glücksspielgesetz (BremGlüG)
- § 4 Abs.1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 12 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 13 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 14 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 15 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 16 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- § 17 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
- $ 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung über den Onlinedienst oder per E-Mail. Eine schriftliche Beantragung ist aber auch möglich.
Onlinedienst
- Nutzen Sie den Onlinedienst unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)“.
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
- Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern.
- Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie /Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Antragstellung per E-Mail
- Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
- Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an die E-Mailadresse gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de.
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Schriftliche Antragstellung per Post
- Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
- Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an folgende Adresse:
- Ordnungsamt Bremen
Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Glücksspielaufsicht
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
- Ordnungsamt Bremen
- Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr 87.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Lotterie