Antrag auf Sondernutzung (Container und ähnliches)

    Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.

    Beschreibung

    Um einen Container auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz.
    Es wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterscheiden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
    Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV).

    Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.
    Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.
    Falls eine Halteverbotszone eingerichtet werden sollte, ist diese über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine automatische Einrichtung einer Halteverbotszone. Zudem entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
    Im Fall der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis übernimmt die Erlaubnisnehmerin/ der Erlaubnisnehmer für den Zeitraum der Sondernutzung die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr.

    Online-Dienst

    Onlineantrag auf Sondernutzung für Container u. ä.

    ID: S100003_S1000030001272612

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-66898
    • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-50529
    • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-33032

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Anträge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Big Bag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English