Antrag auf Sondernutzung (Container und ähnliches)
Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.
Beschreibung
Um einen Container auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz.
Es wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterscheiden.
Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV).
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.
Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.
Falls eine Halteverbotszone eingerichtet werden sollte, ist diese über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine automatische Einrichtung einer Halteverbotszone. Zudem entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
Im Fall der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis übernimmt die Erlaubnisnehmerin/ der Erlaubnisnehmer für den Zeitraum der Sondernutzung die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr.
Online-Dienst
Onlineantrag auf Sondernutzung für Container u. ä.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898 - Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529 - Frau Budig E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-33032
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2024
Stichwörter
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