Führerschein Pflichtumtausch
Beschreibung
Mit dem folgenden Link können Sie sich einen Termin für dieses Anliegen buchen: https://termin.bremen.de/termine/select2?md=2
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhaber_innen in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0421-115 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Die Fristen für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins erfahren Sie unter folgendem Link http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/Fristen%20Pflichtumtausch.pdf
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnisse
Beschreibung
Hinweis
Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Informationen zum Pflichtumtausch:
Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."
Hinweis für Fahrschulen:
Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".
Allgemeine Hinweise:
Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das
- BürgerServiceCenter-Mitte oder
- BürgerServiceCenter-Nord
Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115
Fax: (0421) 496-12189
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Hauptwohnsitz in Bremen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
einschließlich Direktversand des Führerscheins: Gebühr 30.3 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt.
- Auf welche neuen Klassen die bestehende Fahrerlaubnis umgestellt wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
- Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Post zugeschickt, eine erneute Vorsprache in der Führerscheinstelle ist dafür nicht notwendig.
Für Inhaber_innen der alten Klasse 3 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Umstellung der Fahrerlaubnis, diese prüfungsfrei auf die Klasse T zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Tätigkeit in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Erweiterung muss explizit beantragt werden, damit der Eintrag auf dem neuen EU-Kartenführerschein erfolgen kann.
Außerdem erhalten Inhaber_innen der alten Fahrerlaubnisklasse 3 bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t und unbegrenzter Achsenzahl geführt werden (Zugfahrzeug bis 7,49 t).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2024