Versammlung anmelden
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen.
Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Beschreibung
Die Versammlungsbehörde in Bremen ist das Ordnungsamt. In Bremen findet das Versammlungsgesetz (VersammlG) des Bundes Anwendung.
Beim Ordnungsamt können sich Anmelderinnen oder Anmelder über Einzelheiten zu Versammlungen beraten lassen. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten lädt das Ordnungsamt zu einem Koooperationsgespräch ein, in welchem, ggf. auch gemeinsam mit der Polizei, Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
Insbesondere wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung und Durchführung der Versammlung ist gebührenfrei.
Um Ihre Versammlung anzumelden nutzen Sie bitte die digitale Versammlungsanzeige. Diese finden Sie unter dem Punkt weitere Informationen.
Online-Dienst
Digitale Versammlungsanzeige
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
- Herr Hillmann E-Mail: versammlung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361 15616 - Herr Sebastian Pohl E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361 31045
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.
Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.
Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt
- Angaben zur Anmelderin oder zum Anmelder
(Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer) - Angaben zur Versammlungsleiterin oder zum Versammlungsleiter
(Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer) - Ort und Zeit (Beginn/Ende) der Versammlung
- Thema der Versammlung
- Angabe von Versammlungsmitteln
(Transparente, Lautsprecher, etc.) - Streckenverlauf bei einem Aufzug
(wenn sich die Versammlung fortbewegt, alle betroffenen Straßen und Plätze)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Kundgebung