Versammlung Bestätigung

    Versammlung anmelden

    Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

    Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen.

    Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".

    Beschreibung

    Die Versammlungsbehörde in Bremen ist das Ordnungsamt. In Bremen findet das Versammlungsgesetz (VersammlG) des Bundes Anwendung.

    Beim Ordnungsamt können sich Anmelderinnen oder Anmelder über Einzelheiten zu  Versammlungen beraten lassen. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten lädt das Ordnungsamt zu einem Koooperationsgespräch ein, in welchem, ggf. auch gemeinsam mit der Polizei, Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.

    Insbesondere wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen.

    Die Anmeldung und Durchführung der Versammlung ist gebührenfrei.

    Um Ihre Versammlung anzumelden nutzen Sie bitte die digitale Versammlungsanzeige. Diese finden Sie unter dem Punkt weitere Informationen.

    Online-Dienst

    Digitale Versammlungsanzeige

    ID: S100003_S1000030001463581

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Herr Hillmann      E-Mail: versammlung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 15616
    • Herr Sebastian Pohl      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31045

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

    Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.

    Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.

    Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt

    • Angaben zur Anmelderin oder zum Anmelder
      (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
    • Angaben zur Versammlungsleiterin oder zum Versammlungsleiter
      (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
    • Ort und Zeit (Beginn/Ende) der Versammlung
    • Thema der Versammlung
    • Angabe von Versammlungsmitteln
      (Transparente, Lautsprecher, etc.)
    • Streckenverlauf bei einem Aufzug
      (wenn sich die Versammlung fortbewegt, alle betroffenen Straßen und Plätze)

    Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Kundgebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English