Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

    Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an. An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

    Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.

    Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.

    Beschreibung

    Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

    Die Außerbetriebsetzung kann auch online erledigt werden, sofern das Fahrzeug ab dem 01.01.2015 zugelasssen wurde (siehe unter "Weitere Informationen").

    Hinweise: Auf Wunsch kann bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert werden, damit es im Falle der Wiederzulassung des Fahrzeugs wieder zugeteilt werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Kennzeichen für den bisherigen Fahrzeughalter zu reservieren, damit ein Zuteilung des Kennzeichens für das Folgefahrzeug des Fahrzeughalters erfolgen kann. Die Reservierungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs benannt werden; die Reservierung ist gebührenpflichtig. 
    Befinden sich die bisherigen Kennzeichenschilder nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist die Herstellung neuer Kennzeichenschilder erforderlich. 

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg - ohne Umweg - genommen werden. 

    Ansprechpartner

    BürgerServiceCenter-Stresemannstraße

    Beschreibung

    Hinweise

    Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
    bscstre@buergeramt.bremen.de

    Express-Schalter im BürgerServiceCenter

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
    • Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen

    Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

    Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?

    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser

    • Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
    • Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
    mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de

    Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

    • Pässe und Ausweise  Tel.: 361- 88 660
    • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen  Tel.: 361- 88 662
    • Einladungen ausländischer Gäste  Tel.: 361- 88 663
    • Beglaubigungen  Tel.: 361- 88 664
    • Fischereischeine  Tel.: 361-88665
    • Fahrzeugzulassungen  Tel.: 361- 88 668
    • Führerscheine  Tel.: 361- 88 669

    Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

    • Melde- und Passangelegenheiten:
    • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
    • Fischereischeine
    • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
    • Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen". 

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung Und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: (0421) 115

    Fax: (0421) 361-14096 (Zentrales Faxgerät)

    E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      BürgerServiceCenter-Nord

      Beschreibung

      Hinweise

      Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
      Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

      In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
      bscnord@buergeramt.bremen.de

      Abholung von Dokumenten

      Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr

      Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr

      Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr

      Express-Schalter im BürgerServiceCenter

      Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

      • Beglaubigungen,
      • Meldebescheinigungen,
      • Ausweispflichtbefreiungen,
      • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
      • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
      • KFZ-Abmeldungen
      • Kurzzeitkennzeichen

      Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

      Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?

      Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

      Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden.  Als Parkplätze benutzen Sie bitte:

      • das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
      • den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)

      Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

      E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
      mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de

      Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

      • Pässe und Ausweise  Tel.: 361- 88 660
      • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen  Tel.: 361- 88 662
      • Einladungen ausländischer Gäste  Tel.: 361- 88 663
      • Beglaubigungen  Tel.: 361- 88 664
      • Fischereischeine  Tel.: 361-88 665
      • Fahrzeugzulassungen  Tel.: 361- 88 668
      • Führerscheine  Tel.: 361- 88 669

      Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

      • Meldeangelegenheiten
        - Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
        - Pässe und Ausweise
        - Führungszeugnisse
        - Haushalts- und Lebensbescheinigungen
        - Auskünfte
      • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
      • Fischereischeine
        - Stockangelscheine
        - Bundesfischereischeine
      • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
      • Zulassungsangelegenheiten
        - Anschriften-, Namensänderung
        - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
        - Ausfuhrkennzeichen
        - Auskunft über Fahrzeughalter
        - Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
        - Ersatz-Papiere bei Verlust
        - Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
        - Fabrikneue Fahrzeuge
        - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
        - Feinstaubplaketten
        - Kurzzeitkennzeichen
        - Technische Änderung
        - Tempo-100-Plakette für Anhänger
        - Stilllegung
        - Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
        - Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
        - Wunschkennzeichen
      • Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
          Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
          Abholung jeweils nach Vereinbarung
      • Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
        - Ersatzführerschein,
        - Internationaler Führerschein
        Hinweis:  Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.

      Adresse

      Hausanschrift

      Gerhard-Rohlfs-Straße 62

      28757 Bremen

      Öffnungszeiten

      Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung Und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung

      Kontakt

      Weitere Informationen

      bar, EC-Karte

      Version

      Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
      • Kennzeichenschilder

        bei zugelassenen Fahrzeugen

      • ggf. Verwertungsnachweis

        erhältlich bei der Verwertung von dem Verwerter oder der Annahmestelle

      • ggf. eine Erklärung, ob das Fahrzeug im Ausland entsorgt wurde

        oder – etwa als Oldtimer – weiterbenützt wird

      Voraussetzungen

      Keine besonderen Voraussetzungen.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.
      • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.

      Kosten

      Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.

      Verwaltungsgebühren für die Außerbetriebsetzung: Gebühr 16.8 EUR

      zusätzlich bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises: Gebühr 5.1 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Das Kennzeichen kann auf Antrag bei Außerbetriebsetzung für max. 12 Monate reserviert werden.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 17.07.2024

      Version

      Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Auto abmelden

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English