Fahrerlaubnis wiedererteilen (nach Entzug)
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Online-Dienst
Online-Antrag Führungszeugnis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnisse
Beschreibung
Hinweis
Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Informationen zum Pflichtumtausch:
Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."
Hinweis für Fahrschulen:
Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".
Allgemeine Hinweise:
Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das
- BürgerServiceCenter-Mitte oder
- BürgerServiceCenter-Nord
Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115
Fax: (0421) 496-12189
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
erforderliche Unterlagen
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Personalausweis oder Reisepass
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteil oder Entziehungsverfügung der Führerscheinstelle
- Je nach Führerscheinklassen sind weitere unterlagen nötig:
- Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
- Positive Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Wenn der Sehtest nicht bestanden wurde, Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Klassen C1, C1E, C, CE
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Klassen D1, D1E, D und DE
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten über die besonderen Anforderungen (nicht älter als 1 Jahr)
Formulare
- Formular "ärztliche Untersuchung"(nicht barrierefrei)
- Formular "augenärztliches Zeugnis"(nicht barrierefrei)
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind.
Zusätzlich müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Führerscheinklassen erfüllen. Eine Übersicht finden Sie unter der Dienstleistung Führerschein beantragen/Ersterteilung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Im persönlichen Termin Prüfung der Unterlagen und ggf. weitergehende Beratung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Bitte bringen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen zum Termin mit.
- Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), ggf. Führungszeugnis
- Anforderung von Entscheidungshilfen (z.B. ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten)
- Entscheidung über Ihren Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Antragsgebühren: Gebühr 120.0 EUR
Führungszeugnis: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Führerscheinstelle ist es untersagt, vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Eine evtl. erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung ist ebenfalls erst nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist möglich. Bei einem Entzug darf solange kein Kraftfahrzeug mehr gefahren werden, bis die Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis erteilt hat.
Nach Ablauf der Sperrzeit besteht kein automatischer Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle prüft und entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Bei Eignungszweifeln wird die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer fachärztlichen Untersuchung angeordnet. Bei zusätzlichen Befähigungsbedenken muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Führerscheinstelle auf und erkundigen Sie sich, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall erforderlich sind.
Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 oder mehr Promille?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist zwingend notwendig. Abhängig von vom Untersuchungsergebnis kann außerdem die Teilnahme an einem Nachschulungskurs erforderlich sein. Bitte nehmen Sie auch hier Kontakt zur Führerscheinstelle zur Klärung Ihres Einzelfalles auf.
Wie ist das Verfahren wegen einer Entziehung aufgrund der unterbliebenen Teilnahme an einem Aufbauseminar?
Die Wiedererteilung kommt erst nach Teilnahme am Aufbauseminar in Betracht. Bitte nehmen Sie auch hier im Anschluss Kontakt mit der Führerscheinstelle auf, um alle Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitergehende Informationen erteilt die Führerscheinstelle.
Zusätzliche Informationen:
Ein Führungszeugnis können Sie online über das Bundesamt für Justiz vorab beantragen. Wenn Sie dies 2-3 Wochen vor dem Termin in der Führerscheinstelle anfordern, liegt das Führungszeugnis zum Termin in der Regel vor. Sofern die Anforderung erst durch die Führerscheinstelle erfolgt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Erteilung erfolgt je nach Klassen für unterschiedliche Zeitdauern:
- Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T: unbefristet
- Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E: befristet für jeweils fünf Jahre
Einzelheiten zu den Verlängerungen befristeter Fahrerlaubnisse finden Sie unter der Dienstleistung "Verlängerung eines befristeten Führerscheins". Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Führerschein wiederbekommen