Naturschutz; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden und Landkreise können mehr Natur- und Grünflächen oder die Bildung in diesem Bereich fördern.

    Beschreibung

    Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder das Landratsamt zur Verfügung.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung

    ID: L100042_51077.-138541

    Beschreibung

    Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

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    • Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung
      Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

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    Deutsch

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    Englisch

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    Zuschussantrag für Komposter

    ID: L100042_51071.-138541

    Beschreibung

    Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.

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    • Zuschussantrag für Komposter
      Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93553734392Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-0

    Fax: +49 6021 394-999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English