elektronischer Aufenthaltstitel

    Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU sowie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte werden seit 01.09.2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige wird auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.

    Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

    Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern (siehe "Weiterführende Links").

    Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienst

    Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

    ID: L100042_143790.-141629

    Beschreibung

    Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

    Online erledigen

    • Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
      Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderamt.pki@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7708985441510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
    • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.04.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English