Stadt Ansbach - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: auslaenderamt.pki@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7708985441510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Zuständigkeit für
Ansbach
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung
- Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
- Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung
- Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
- Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins