Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

    In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

    Beschreibung

    Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

    Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

    Beispiele:

    • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
    • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
    • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
    • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Anfrage für Sprachvermittlung

    ID: L100042_197553.-83336

    Beschreibung

    Sie können das Anfrageformular zur Bereitstellung eines Sprachvermittelnden online übermitteln.

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    Englisch

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    Buchungsanfrage Geschirrmobil

    ID: L100042_198729.-83336

    Beschreibung

    Vereine, Institutionen und Privatpersonen aus dem Landkreis Aschaffenburg können das durch die Abfallwirtschaft im Landkreis angeschaffte Geschirrmobil gegen eine Mietgebühr von 50,00€ pro Tag ausleihen. Ziel dieses Angebotes ist die Vermeidung von Einweggeschirr auf Festen und Veranstaltungen sowie die Vermeidung von hierfür anfallenden Entsorgungskosten. Ebenfalls bleibt der Veranstaltungsort sauberer und die Umwelt wird entlastet. Das Geschirrmobil ist mit einer Industriespülmaschine und dem erforderlichen Zubehör ausgestattet. Durch die integrierten Schiebeschränke sowie Arbeitsflächen ist für ausreichend Platz gesorgt. Ebenfalls verliehen werden Geschirr und Besteck in verschiedenen Ausführungen. Dieses wird in passenden Transportbehältnissen je nach Bedarf mit herausgegeben.

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    • Buchungsanfrage Geschirrmobil
      Vereine, Institutionen und Privatpersonen aus dem Landkreis Aschaffenburg können das durch die Abfallwirtschaft im Landkreis angeschaffte Geschirrmobil gegen eine Mietgebühr von 50,00€ pro Tag ausleihen. Ziel dieses Angebotes ist die Vermeidung von Einweggeschirr auf Festen und Veranstaltungen sowie die Vermeidung von hierfür anfallenden Entsorgungskosten. Ebenfalls bleibt der Veranstaltungsort sauberer und die Umwelt wird entlastet. Das Geschirrmobil ist mit einer Industriespülmaschine und dem erforderlichen Zubehör ausgestattet. Durch die integrierten Schiebeschränke sowie Arbeitsflächen ist für ausreichend Platz gesorgt. Ebenfalls verliehen werden Geschirr und Besteck in verschiedenen Ausführungen. Dieses wird in passenden Transportbehältnissen je nach Bedarf mit herausgegeben.

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    Förderantrag der beruflichen Weiterbildung durch die Hans-Hench-Senior-Stiftung

    ID: L100042_201253.-83336

    Beschreibung

    Sie können eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Hans-Hench-Senior-Stiftung online beantragen.

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    Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung

    ID: L100042_51077.-83336

    Beschreibung

    Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

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    • Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung
      Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

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    Zuschussantrag für Komposter

    ID: L100042_51071.-83336

    Beschreibung

    Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.

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    • Zuschussantrag für Komposter
      Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Silcherstraße 5

    97074 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5120

    97001 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

    De-Mail: bezirk-unterfranken@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 7959-0

    Fax: +49 931 7959-3799

    Internet

    Sprachversion

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    Landratsamt Aschaffenburg (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93553734392Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-0

    Fax: +49 6021 394-999

    Internet

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    Gemeinde Geiselbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstr. 6

    63826 Geiselbach

    Postanschrift

    Kirchstr. 6

    63826 Geiselbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@geiselbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56552943563Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6024 63593-0

    Fax: +49 6024 63593-18

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 16.08.2024

    Stichwörter

    extensive Dachbegrünung, Mehrwegwindel

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