Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
- Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind sowie
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.
Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst auch Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, welche auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation oder des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.
Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 1. Januar 2020 ausgeübt haben. Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder die politische Gemeinde.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.
Der nächste Ehrenabend findet erst wieder im Jahr 2025 statt.
Online-Dienst
Antrag auf Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis Aschaffenburg
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis AschaffenburgSie können den Antrag auf Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis Aschaffenburg online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
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63736 Aschaffenburg
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93553734392Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-0
Fax: +49 6021 394-999
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Telefon Festnetz: +49 6021 394-2311
Fax: +49 6021 394-993
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
- Richtlinien zu Ehrungen durch den Landkreis AschaffenburgDie Richtlinien zu den Ehrungen für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler, erfolgreiche Mannschaften und Verdienste in Vereinen und Organisationen finden Sie unter dem Punkt "Schulen, Sport und Kultur".
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 05.07.2024
Stichwörter
Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden