Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis

    Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

    Beschreibung

    Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.

    Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Geehrt werden:

    - Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind sowie
    - sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.

    Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst auch Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, welche auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.

    Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation oder des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.

    Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 1. Januar 2020 ausgeübt haben. Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.

    Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder die politische Gemeinde.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

    Der nächste Ehrenabend findet erst wieder im Jahr 2025 statt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis Aschaffenburg

    ID: L100042_127619.-127698

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis Aschaffenburg online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich L1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement (LRA AB)

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    63739 Aschaffenburg

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    63736 Aschaffenburg

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    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6550873920511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-1012

    Fax: +49 6021 394-984

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich B3 - Schulen, Sport und Kultur (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

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    63736 Aschaffenburg

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    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6685096136511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-2311

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    Voraussetzungen

    Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 05.07.2024

    Stichwörter

    Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English