Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Beschreibung
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.
- Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
- Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.
Online-Dienst
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage
Beschreibung
Online erledigen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur BauvorlageSie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim (ADBV RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchener Str. 23
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@adbv-ro.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02332267230Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02332267230Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 366-0
Fax: +49 8031 366-150
Internet
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim Außenstelle Wasserburg a.Inn (ADBV RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Burg 6
83512 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle-ws@adbv-ro.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02332267230Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37221145232Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 9278-0
Fax: +49 8071 9278-150
Internet
Gemeinde Bad Feilnbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@bad-feilnbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51442101505Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51442101505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8066 887-0
Fax: +49 8066 887-59199
Internet
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024
Stichwörter
Bauvorlage, Bauvorlagennachweis, Lageplan, Lageplan, Bauvorlagennachweis, Liegenschaftskataster