• Sieversdorf-Hohenofen (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

Beschreibung

Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

Online-Dienste

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)"

ID: L100041_109334860

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 02.02.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Antragstellung online auf ELSTER

ID: L100041_109334824

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Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 03.02.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt, Finanzamt Ihres Wohnortes

Ansprechpartner

Finanzamt Kyritz

Adresse

Hausanschrift

Perleberger Straße 1-2

16866 Kyritz

Öffnungszeiten

Montag        08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag        08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in vereinbart werden

Kontakt

Telefon Festnetz: 033971 65-0

Fax: 033971 65-200

E-Mail: poststelle.fa-kyritz@fa.brandenburg.de

Bankverbindung

Finanzamt Kyritz

Empfänger: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07 1000 0000 0016 0015 07

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Voraussetzungen

Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Umstellung auf Steuerklasse III: keine
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Tod / Ableben, Gestorben, verwitwet, gestorben, Änderung der Steuerklasse, Witwer, Steuerklasse, verstorben, Elstam, Witwe, Ehepartnerin oder Ehepartner verloren, Tod des Ehegatten, Einkommensteuer, Witwensplitting, Verstorben, Tod des Lebenspartners, Ehe, Verwitwet, Gnadensplitting, Steuerklasse III, Lohnsteuerkarte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020