Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweise für Potsdam: Leichenpass

    Seit Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) im Oktober 2018 kann gem. §18 (4) BbgBestG ein Leichenpass nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine zweite Leichenschau stattgefunden hat.

    Online-Dienste

    Onlineantrag Leichenpass (Deutsch)

    ID: L100041_118501935

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    Sprache

    Deutsch

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    Onlineantrag Leichenpass (Englisch)

    ID: L100041_118501934

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    zuständige Stelle

    Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).

    Zuständigkeit

    Hinweise für Potsdam: Leichenpass

    Öffnungszeiten

    Di

    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Do

    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


    Besucheranschrift

    Haus 1
    Zimmer 503
    Hegelallee 6-10
    14467 Potsdam

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3313 Arbeitsgruppe Medizinalaufsicht und Heilpraktikerüberprüfung

    Beschreibung

    Medizinalaufsicht

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam überwacht die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und zur Führung der Berufsbezeichnung.

    Von dieser Aufsicht nicht erfasst sind die akademischen Heilberufe. Die Berufsüberwachung der akademischen Heilberufe fällt in die Zuständigkeit der Kammern.

    Wer selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dabei geht es nicht nur um die Sicherstellung einer Überwachung der Berufsausübung, sondern auch um die Ermöglichung einer Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Angehörigen der Gesundheitsfachberufe im Sinne der Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen in der Region.

    Ebenso überwacht das Gesundheitsamt Potsdam auch die unerlaubte Heilkundeausübung und die Potsdamer Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.

    Leichen und Bestattungswesen

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam überprüft Totenscheine und Sektionsscheine von den in Potsdam Verstobenen auf ordnungsgemäße Ausstellung wie Vollständigkeit und Plausibilität und bewahrt diese 30 Jahre lang auf.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Auskünfte aus Totenscheinen und Sektionsscheinen im erforderlichen Umfang erteilt und insoweit auch Einsicht gewährt bzw. eine Kopie davon aushändigt werden.

    Im Land Brandenburg ist die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen. Im Einzelfall kann die Frist verlängert werden, sofern gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen.

    Für die Beförderung einer Leiche aus dem Land Brandenburg an einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stellt das Gesundheitsamt Potsdam auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg

    Als Heilpraktiker wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder psychologischer Psychotherapeut zugelassen zu sein. Heilpraktiker dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an.

    Wer die Heilkunde ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt unter anderem eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam voraus.

    Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:

    Medizinalaufsicht

    • Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
    • Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen
    • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken

    Leichen- und Bestattungswesen

    • Erfassung, Überprüfung und Archivierung von Totenscheinen
    • Auskunft und Einsicht von Totenscheinen
    • Mortalitätsstatistik (Totenscheine; Fristverlängerungen für Bestattungen; Genehmigung von Exhumierung; Ausstellung von Leichenpässen)

    Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2892364

    Telefon Festnetz: 0331 2892109

    Telefon Festnetz: 0331 2892363

    Telefon Festnetz: 0331 2892359

    Telefon Festnetz: 0331 2892362

    Telefon Festnetz: 0331 2893573

    Fax: 0331 289843809

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Hinweise für Potsdam: Leichenpass

    • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
    • Freigabe durch Staatsanwaltschaft bei nicht natürlichem Tod (Kopie)
    • Kopie Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
    • Ausweis der vom Bestattungsinstitut für die Überführung beauftragten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

    Hinweise für Potsdam: Leichenpass

    Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.2.1937 (Berliner Abkommen)

    Kosten

    Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV

    Hinweise für Potsdam: Leichenpass

    • 27,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. am 05.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Leichenpass, Totentransport, Leichentransport, Leichenüberführung, Totenüberführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de