Landeshauptstadt Potsdam - 3313 Arbeitsgruppe Medizinalaufsicht und Heilpraktikerüberprüfung

Beschreibung

Medizinalaufsicht

Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam überwacht die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und zur Führung der Berufsbezeichnung.

Von dieser Aufsicht nicht erfasst sind die akademischen Heilberufe. Die Berufsüberwachung der akademischen Heilberufe fällt in die Zuständigkeit der Kammern.

Wer selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dabei geht es nicht nur um die Sicherstellung einer Überwachung der Berufsausübung, sondern auch um die Ermöglichung einer Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Angehörigen der Gesundheitsfachberufe im Sinne der Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen in der Region.

Ebenso überwacht das Gesundheitsamt Potsdam auch die unerlaubte Heilkundeausübung und die Potsdamer Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.

Leichen und Bestattungswesen

Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam überprüft Totenscheine und Sektionsscheine von den in Potsdam Verstobenen auf ordnungsgemäße Ausstellung wie Vollständigkeit und Plausibilität und bewahrt diese 30 Jahre lang auf.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Auskünfte aus Totenscheinen und Sektionsscheinen im erforderlichen Umfang erteilt und insoweit auch Einsicht gewährt bzw. eine Kopie davon aushändigt werden.

Im Land Brandenburg ist die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen. Im Einzelfall kann die Frist verlängert werden, sofern gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen.

Für die Beförderung einer Leiche aus dem Land Brandenburg an einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stellt das Gesundheitsamt Potsdam auf Antrag einen Leichenpass aus.

Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg

Als Heilpraktiker wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder psychologischer Psychotherapeut zugelassen zu sein. Heilpraktiker dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an.

Wer die Heilkunde ausüben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt unter anderem eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam voraus.

Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:

Medizinalaufsicht

  • Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen
  • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken

Leichen- und Bestattungswesen

  • Erfassung, Überprüfung und Archivierung von Totenscheinen
  • Auskunft und Einsicht von Totenscheinen
  • Mortalitätsstatistik (Totenscheine; Fristverlängerungen für Bestattungen; Genehmigung von Exhumierung; Ausstellung von Leichenpässen)

Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen

Adresse

Hausanschrift

Hegelallee 6-10

14467 Potsdam

Öffnungszeiten

Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 2892364

Telefon Festnetz: 0331 2892109

Telefon Festnetz: 0331 2892363

Telefon Festnetz: 0331 2892359

Telefon Festnetz: 0331 2892362

Telefon Festnetz: 0331 2893573

Fax: 0331 289843809

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 31.08.2024

Sprachversion

Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de