Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung als Ersatzbescheinigung

    Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen

    Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.

    Beschreibung

    Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil

    • Meldedaten fehlerhaft sind,
    • Ihr Arbeitgeber nicht am ELStAM-Verfahren teilnimmt,
    • Ihnen (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, obwohl Sie unbeschränkt steuerpflichtig und im Inland meldepflichtig sind,
    • Sie einer Personengruppe angehören, die noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen kann, weil sie im Inland nicht meldepflichtig ist:
      • Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die über keinen Wohnsitz verfügen (z.B. Obdachlose, Inhaftierte)
      • Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 4 EStG, die einen Freibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragen
      • Erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 2 EStG
      • Auf Antrag wie unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG

    Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.

    Online-Dienst

    Lohnsteuer

    ID: L100041_119478087

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (Ihr Wohnsitz-Finanzamt)

    Zuständigkeit

    In der Regel die Service- und Informationsstelle Ihres zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes

    Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kyritz

    Adresse

    Hausanschrift

    Perleberger Straße 1-2

    16866 Kyritz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in vereinbart werden

    Kontakt

    Fax: 033971 65-200

    Telefon Festnetz: 033971 65-0

    E-Mail: poststelle.fa-kyritz@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Kyritz

    Empfänger: Finanzamt Kyritz

    IBAN: DE07 1000 0000 0016 0015 07

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig vom Antragsgrund

    Formulare

    Abhängig vom Antragsgrund:

    • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__"
    • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer"
    • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__ bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und für übrige Bezieher von Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen"
    • OnlineVerfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 39e Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.11.2018 (BStBl I S. 1137) und vom 7.11.2019 (BStBl I S. 1097)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Ersatzbescheinigung, Betriebsstättenfinanzamt, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Identifikationsnummer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Arbeitgeber ohne elektronischen Abruf, ELStAM, Fehlerhafte Meldedaten, Sperrung Arbeitgeberabruf (Vollsperrung), Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer, Steuerklasse VI, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Lohnkonto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English