Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    ID: L100041_108992501

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    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 11.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin

    Hinweise für Brandenburg: Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

    Standesamt I in Berlin

    Ansprechpartner

    Standesamt 1 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr 5

    13357 Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr (mit und ohne Termin) Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr (mit und ohne Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 90269-5000

    Fax: 030 90269-5245

    E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de

    Internet

    Stichwörter

    Ersatzstandesamt, Kolonialregister, Konsularregister, Todeserklärungsbeschluss DDR, Todeserklärungsbeschlüsse DDR, Todesfeststellungsbeschluss DDR, Todesfeststellungsbeschlüsse DDR, Wehrmachtsfamilienbuch

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 11.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Amt Gemeinde Verwaltung, Beurkundung, Bürger, Eheregister, Geburtenregister

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
        • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
      • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

      Formulare

      • Formulare: nein
      • Online-Dienst vorhanden: Ja
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
        • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
        • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
        • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
        • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

      Verfahrensablauf

      • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
      • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
      • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Fristen

      keine

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Monate (Meist innerhalb weniger Tage, bei Anforderungen für Urkunden aus den ehemaligen deutschen Gebieten können aufgrund des Suchaufwands mehrere Monate erforderlich sein.)

      Kosten

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      keine

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

      Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Deutsche, Berlin Ehemalige, Konsularregister, Ausland, Ostgebiete, Nachweis, Kolonialregister, Standesamt I, Geburtsurkunde, Geburt

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

      Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)